Unterhaltszahlungen bei Internatsaufenthalt

  • Guten Tag,


    meine 14-jährige Tochter lebt überwiegend beim Vater. Ich zahle den Höchstsatz an Unterhalt. Nun geht unsere Tochter ab September in ein Internat.


    Es stellt sich mir die Frage, ob ich dann weiterhin den Höchstsatz zahle obwohl unsere Tochter überwiegend im Internat lebt und nur in den Ferien nach Haus kommt. Dann ist sie hälftig bei mir und beim Vater.


    Es gibt ein Heimfahrtwochenende im Monat, dieses wird ebenfalls geteilt. An den anderen Wochenenden fahre ich sie im Internat besuchen.


    Mein Ex erklärt mir nun, ich muss weiterhin den Höchstsatz an ihn zahlen, da er ja die Wohnung hat und Strom und Nebenkosten....mir stellt sich die Frage, ob das wirklich so ist..Er spart doch am Essen und an anderen Dingen.


    Zumal die Internatskosten auch komplett von mir getragen werden. Über die Nebenkosten vom Internat streiten wir noch....


    Kann mir jemand sagen, ob und wieviel ich vom Regelunterhalt bei Internatsaufenthalt abziehen kann? Ich bin für jede Hilfe dankbar...

  • Hallo, und Danke vorab für die Antwort.


    Nein, es gibt keinen Titel vom Gericht. Wir tragen das gemeinsame Sorgerecht. Unterhalt wurde vom Jugendamt bzw. Anwalt berechnet.


    :(

  • Hallo!


    Mir ist zwar keine Entscheidung zu einem Fall mit Internat bekannt, allerdings würde ich dieses analog zu einem Auslandsjahr sehen:
    Hier gibt es eine OLG Entscheidung das der UH weiterhin in voller Höhe fällig ist.
    Die (abstruse) Begründung: Der Betreuungselternteil erbringt seine Betreuungsleistung ja weiterhin in vollem Umfang da er dem Kind bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
    Somit wäre es unbillig den BarUH Elternteil zu entlasten.....