Guten Tag,
meine 14-jährige Tochter lebt überwiegend beim Vater. Ich zahle den Höchstsatz an Unterhalt. Nun geht unsere Tochter ab September in ein Internat.
Es stellt sich mir die Frage, ob ich dann weiterhin den Höchstsatz zahle obwohl unsere Tochter überwiegend im Internat lebt und nur in den Ferien nach Haus kommt. Dann ist sie hälftig bei mir und beim Vater.
Es gibt ein Heimfahrtwochenende im Monat, dieses wird ebenfalls geteilt. An den anderen Wochenenden fahre ich sie im Internat besuchen.
Mein Ex erklärt mir nun, ich muss weiterhin den Höchstsatz an ihn zahlen, da er ja die Wohnung hat und Strom und Nebenkosten....mir stellt sich die Frage, ob das wirklich so ist..Er spart doch am Essen und an anderen Dingen.
Zumal die Internatskosten auch komplett von mir getragen werden. Über die Nebenkosten vom Internat streiten wir noch....
Kann mir jemand sagen, ob und wieviel ich vom Regelunterhalt bei Internatsaufenthalt abziehen kann? Ich bin für jede Hilfe dankbar...