UHP hat während ihres Arbeitslebens eine Lebensversicherung abgeschlossen, die mit Erreichen der Regelaltersrente ausbezahlt wird.
Mit Pensionierung des Ehemanns hat UHP vor erreichen der Regelsaltersrente aufgehört zu arbeiten, die Prämien für die LV liefen aber weiter.
Muss der SHT die Prämien unterhaltsmindern anerkennen (auch wenn diese vom Ehemann bezahlt werden) und gibt es ein Urteil dazu?
Vielen Dank für die Antworten.