Hallo,
folgende Situation:
Die Eheleute sind dauernd getrenntlebend. Die gemeinsame Tochter (15 Jahre) lebt beim Vater. Somit geht es um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.
Das bereinigte Einkommen des Ehemannes beträgt 2.600 €, das der Ehefrau 2.000 €.
Grundsätzlich müsste die Ehefrau einen Kindesunterhalt entsprechend der 3. EK-Gruppe zahlen, da sie nur eine UH-Verpflichtung hat. Also 417 €. Ich frage mich, ob ich beim Ehemann auch der Betrag von 417 € zur Bereinigung angesetzt und somit das Einkommen auf 2.183 € (2.600 - 417) bereinigt werden kann?
Auswirkungen hat das ganze ja auf den Trennungsunterhalt, also ob der Ehemann nun 2.600 hat oder 2.183...