Hilfe bezüglich Selbstbehalt/Unterhalt/Rückzahlung

  • Hallo,
    habe mehrere Fragen und meine Recherchen im Internet bringen mich nicht wirklich weiter.
    Folgendes, mein Kind (5 Jahre) wohnt bei ihrer Mutter. Ich war durch Krankheit 2 Jahre arbeitslos und meine Ex- Freundin hat und bekommt Unterhaltsvorschuss.
    Jetzt trete ich am Montag eine neue Arbeitsstelle an ( leider von ganz, ganz unten) und bekomme gerade mal 1122 Euro netto.
    Soweit ich verstanden habe, läuft es nun so:


    1122 Euro Verdienst.
    ( abzüglich Miete, Fahrtkosten etc. bleiben mir ca. 480 Euro)
    laut Düsseldorfer Tabelle stehen ihr 342 Euro zu.
    Selbsterhalt wären 1008 Euro


    folglich bleibt ja nur ein Rest von 114 Euro den ich "bezahlen"kann statt die 342 Euro, was ja ein Minus von 228 Euro macht.


    jetzt stellt sich mir die frage, was passiert mit dem Unterhaltsvorschuss (ca. 3600 Euro) und wie kann ich mein Kind weiter unterstützen?. Von 114 Euro den ich zahlen kann kommt sie ja nicht wirklich weit, möchte ja das es ihr gut geht.


    Ich mach mir jetzt schon etwas sorgen wie es nun mit meiner kleinen weitergeht ( bis ich mehr verdiene oder einen Nebenjob habe).


    Muss ich jetzt erst die 3600 Euro zurückzahlen und und zahle dann an meine Tochter oder wie?


    I* Seufz * ich hoffe mir kann jemand zumindest etwas weiterhelfen


    P.S: Ich will mich nicht drücken, ganz im gegenteil.


    Danke schonmal

  • Hallo,


    wenn du wirklich nicht mehr verdienen kannst, musst du nach Bereinigung deines Einkommens


    keinen Unterhalt zahlen.


    Ob du den Unterhaltvorschuss zurückzahlen musst, klärst du mit der Kasse.


    SB = 1080€
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hi,


    danke für die antwort, bringt schon mal licht ins dunkle.


    also kann ich davon ausgehen das die 150 unterhaltvorschuss weiterhin der kindsmutter vorgestreckt wird?

  • Hallo,


    wenn das Kind bei der Mutter wohnt, bekommst du den UVG "vorgestreckt" .


    edy

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  • Hallo,


    ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.


    Auch wenn du nur 1122 Euro verdienst ist es möglich das du zumindest zukünftig etwas Unterhalt an dein Kind zahlen kannst. Wenn das Jugendamt deine Aufwendungen nicht anerkennt und ev. den Selbstbehalt absenkt. Lebst du allein zur Miete?
    Das ist auch entscheidend ob das Jugendamt Geld von dir zurückfordern kann.


    ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


    Chrischi


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