Sollten Sie bis zum .... nicht zahlen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten."
Solche Drohungen kenne ich zur Genüge, denn die haben wir (eigentlich meine Frau, ich nur als Schwiegersohn) zig Mal erhalten.
Das Risiko einer Klage habe ich bewusst in Kauf genommen und sogar damit gerechnet bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu müssen. Deshalb hatte ich vorsorglich eine Verfassungsbeschwerde schon mal in den Grundzügen entworfen.
Das war 2009
Gezahlt haben wir keinen Cent.
Der SHT hat sich und heimlich verabschiedet.
Eine Strafanzeige hatte ich in Erwägung gezogen und diese sogar schon zu Papier gebracht, aber dann noch mal darüber geschlafen und nie abgeschickt. Wieso auch. Es wäre wahrscheinlich nichts dabei heraus gekommen. Es hätte sich nie ein versuchter Betrug beweisen lassen.
Für mich ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt oder wie seht ihr dies?
Das sehe ich nicht so.
Die Ankündigung sein Recht vor Gericht einzufordern ist m.E. keine Drohung im Sinne des Strafgesetzbuchs.