Neuberechnung des Unterhalts für meinen Sohn

  • Hallo,


    ich bin hier neu im Forum und hoffe, dass Ihr mir bei meinen Fragen eventuell weiterhelfen könntet. Ich bin 37 Jahre alt, seit gut 2 Jahren geschieden.


    Nach meiner Scheidung wurde der Unterhalt für meinen Sohn berechnet, den ich regelmäßig monatlich zahle.


    Ich verdiene 1600 € netto und es werden mir 202 € als Fahrtkosten (günstigste Variante per Bahn) abgezogen und 49,71 Euro für Versicherungen (Riester + Berufsunfähigkeit).
    Darauf wird dann die Steuerrückerstattung draufgerechnet. Somit ergeben sich 1480 Euro. Ich zahle 370 Euro und liege dann knapp über den 1080 € Selbstbehalt.


    Nun habe ich um die Unterlagen zur Neuberechnung gebeten, da sich die Steuerrückerstattung für 2017 halbiert hat und ich lt. meinen Berechnungen bei 1050 € liege.


    Bedeutet dies, dass der Unterhalt nach der Neuberechnung nur noch bei 340 € liegen würde?


    Zum anderen hätte ich eine Frage an Euch zur Berechnung der Fahrtkosten. Ich wohne 50 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt und muss täglich mit dem Auto fahren, da meine Arbeitszeit um 06:30 Uhr
    beginnt und ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erst um 07:30 Uhr an meiner Arbeitsstelle sein kann. Meine Arbeitszeit würde mein Arbeitgeber auch schriftlich bestätigen.
    Es werden mir aber "nur" die 202 € angerechnet.


    Kann ich hier etwas dagegen tun? Ich will mich definitiv nicht um meinen Unterhalt drücken, aber ich rutsche jeden Monat mehr in die Schulden, da ich alleine durch Miete, Unterhalt und Fahrtkosten jeden Monat 1100 € zahle.
    Dazu kommen Versicherungen, Lebensmittel, Alltagsausgaben, Inspektions- und Reparaturkosten am Auto usw.


    Beim Jugendamt teilte man mir mit, dass ich an meinen Arbeitsort ziehen sollte. Das Problem, ich zahle momentan Warm 300 € Miete, in der Stadt in der ich arbeite, kostet eine 2-Zimmer-Wohnung, in der Größe (ich benötige ja auch
    ein Zimmer für meinen Sohn) zwischen 650 und 800 €. Im Ergebnis würde ich finanziell genau so stehen wie jetzt.


    Habt Ihr Ähnliche Erfahrungen gemacht oder habt Tippps, an wenn ich mich mit diesen Problemen wenden kann? Das Jugenamt blockt alles ab.


    Herzlichen Dank an Euch.


    Gruß


    Bode

  • Hallo,


    Also dein Netto + Steuerrückerstattung/12 ist wie hoch?


    edy

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  • Also bislang waren es 1599,31 Euro + 133,30 € monatlich durch die Rückerstattung = 1732,61 € abzüglich 202,20 € Fahrtlosten und 49,71 € Versicherungen = 1480,70 € abzüglich 370 € Unterhalt = 1110,70 €


    Nun sind es 1608,68 € monatlich Gehalt und 65,45 € monatlich durch die Steuerrückerstattung (2016 knapp 1600 € Rückerstattung, jetzt 773 € Rückerstattung).


    So komme ich nach Abzug auf 1422,22 € - 370 € Unterhalt = 1052,22 €. Dies wären 27,78 € unter den 1080 € Selbstbehalt. Ich würde es so sehen, dass meine Unterhaltspflicht dann bei 342,22 € liegt.


    Zudem ich wie gesagt die Berechnung der Fahrkosten für nicht gerechtfertigt halte. Die Miete läuft ja unter den Selbstbehalt. Dem Jugenamt wäre es dann egal, ob meine Miete bei 280 € warm oder bei
    700 € warm liegt, da diese ja im Selbstbehalt sind und man die Fahrkosten dann bei der Unterhaltsberechnung rausnehmen würde, wenn ich Umziehe.


    Das würde bedeuten, dass man bei einem Umzug in den Arbeitsort 370 € als Unterhaltspflicht anrechnet, ich dann noch weniger Geld zur Verfügung habe.

  • Hallo,


    dein Sohn ist zwischen 12 und 17 Jahre alt?


    bestehet eine Jugendamtsurkunde/Titel ?


    edy

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  • Hallo edy,


    erst einmal herzlichen Dank für Deine Fragen, da steckt so viel dahinter, dass ich das alles garnicht mehr alles zusammen bekommen habe.


    Ja genau, mein Sohn ist jetzt 12 Jahre alt.


    Den Titel musste ich beim Jugendamt vor gut 1 Jahr unterschreiben, da bei meinem Arbeitgeber die Zahlungsschwierigkeiten begannen und ich den Unterhalt nicht mehr zum ersten des Monats, sondern zum 15 des Monats zahlen konnte. Seitdem zahle ich das Geld an das Jugendamt und die überweisen es an meine Exfrau. Hier ist festgehalten, dass ich das Geld zum 10ten eines Monats überweisen muss.


    Nun habe ich vom Jugendamt, nach meiner Aufforderung die Unterlagen zur Neuberechnung erhalten.


    Gruß


    Bode

  • Hallo Bode,


    Schwierige Situation, das JA hat gute Argumente.


    Wenn du nachweisen kannst dass du nicht mehr Stunden leisten kannst/mehr Geld verdienen kannst,


    und ein Umzug zur Arbeitsstelle sogar zum Mangelfall werden könnte,


    dann müssten die Strecke zur Arbeit höher berücksichtigt werden.


    Geh einfach mal davon aus dass das JA "der Anwalt des Kindes " ist.


    Dei eigener Anwalt würde dies anders sehen.


    Wie bei einer Klage ein Familiengericht entscheiden würde, wer weiß ?


    Mache jedoch dem JA klar, dass eine Neuberechnung auf neuen Zahlen erfolgen muss.


    edy

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  • Hallo edy,


    Also ich arbeite lt. Vertrag 40 Stunden die Woche, dazu kommen jeden Tag 1 1/2 Stunden Hin- und Rückfahrt zu meiner Arbeitsstelle. Dies wären dann 47 1/2 Stunden die Woche. (meist sind es durch
    Überstunden, die der Arbeitgeber aktuell aber nicht vergüten kann mehr).


    Ich hatte dem JA auch bereits mitgeteilt, dass es mir nicht darum geht, alle Fahrten mit den 0,30 € je Kilometer zu berechnen, da man dann ja weit darunter fallen würde, sondern "nur" die Spritkosten
    in Höhe von ca. 300 € im Monat rechnet. Dies wurde ebenfalls abgelehnt.


    Im Grund genommen ist es ja richtig, dass das JA "der Anwalt des Kindes" ist, mir fehlt dort aber etwas das Augenmaß, da dem JA und meinem Sohn auch nicht geholfen ist, wenn ich in ein paar Monaten
    die private Insolvenz anmelden muss und meinen Job verliere, da ich das Geld für meine Kosten wie Miete oder Tankgeld nicht mehr zahlen kann und dann der Weg zur Arbeit für mich nicht mehr möglich ist.


    Ich hoffe, dass Sie dies nach der Neuberechnung, bei denen ich die Unterlagen aktuell fertig mache berücksichtigen.


    Bode

  • Hallo Bode,


    Lass dir die Berechnung vorlegen.


    Nichts vorschnell unterschreiben.


    Du solltest ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht führen.


    Er kann die Chancen und Risiken besser einschätzen.


    Vereinbare zunächst nur ein Beratungsgespräch (ca. 200€), dieser Betrag kann bei weitergehendem


    Mandat verechnet werden.


    edy

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