Unterhalt obwohl nicht geschieden?

  • Hallo allerseits.


    Nachdem wir nun gemerkt haben, das es nicht mehr geht, zieht meine Frau in 4 Wochen aus unserer gemeinsamen Wohnung aus. Sie nimmt sich 2 Straßen weiter eine eigene Wohnung.
    Wie sieht es mit den Unterhalt für meine Frau aus? Ich verdiene so in etwa (je nach Schichten) ca. 2000 Euro brutto. Davon gehen pro Monat 450 Euro für Miete und Nebenkosten ab. Weiterhin die Ausgaben für Kindergarten, Versicherung. Bin ich verpflichtet, meiner Frau Unterhalt zu zahlen, bleibt für mich nichts mehr. Wie verhällt sich das? Geschieden sind wir ja nicht.


    Ich bedanke mich erstmal für evtl. Antworten.
    Gruß
    Knobi

  • Hallo,


    für die Unterhaltsberechnung ist das Nettoeinkommen entscheidend. Du müßtest also mal posten, wieviel das ist. Und auch die Anzahl und das Alter der Kinder spielen auch für den Ehegattenunterhalt eine Rolle.


    Grundsätzlich gilt: auch wenn Mann und Frau noch nicht geschieden sind, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, der sogar höher als der Geschiedenenunterhalt sein kann.


    Gruss

  • Hallo!


    Danke für die schnelle Antwort. Also, mein Nettoeinkommen ist sehr verschieden. Da ich öfters auch Sonn und Feiertag arbeiten gehe, sind an diesen Tagen das Einkommen meist steuerfrei. Somit schwankt mein Nettoeinkommen so zwischen 1200 und 1500 Euro.
    Mein Sohn ist 6 Jahre alt. Als derzeitige Lösung haben wir beschlossen, das er zur gleichen Hälfte bei Ihr und bei mir wohnt. Somit kann ich meine Schichten weiter machen und meine Frau ihre Früh und spätschichten. Ausserdem ist bei mir im Haus noch seine Oma, wo er viel ist.


    Gruß Knobi

  • Hallo,


    dein monatliches Nettoeinkommen wird so ermittelt, dass das Jahreseinkommen genommen wird und dann durch 12 geteilt wird.


    Deiner Frau musst du erst dann Unterhalt zahlen, wenn der Unterhalt für dein Kind vollständig gesichert ist. Des weiteren hast du einen Selbstbehalt von 900 Euro.


    Da deine Frau berufstätig ist, ist fraglich, ob überhaupt eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Das wird wohl nicht sein. Denn wenn die Frau schon in der Ehe arbeitet, muss sie das erst recht bei Trennung und Scheidung, zumal das Kind ja bei euch beiden abwechselnd ist.


    Deshalb würde ich mal aufpassen, dass deine Frau nicht auf die Idee kommt, das Kind allein für sich haben zu wollen, dann dann könnte auch schnell die Pflicht zur Zahlung von Ehegattenunterhalt hinterherkommen....