Hallo.
Eventuell gibt es bei Euch jemanden, der auch diese Situation kennt und mir vielleicht weiterhelfen kann. Ich bin seit gut 2 Jahren von meiner Ex-Frau geschieden. WIr haben einen 12-jährigen Sohn.
Nach der Trennung wollte ich ein fest geregeltes Umgangsrecht, da ich Vollzeit berufstätig bin. Meine Frau wollte dies nicht, sondern eine flexible Lösung, eine Art Umgangsrecht auf Bestellung, wann es am
besten bei Ihr geht. Ich habe diese verneint, war beim Anwalt, beim Jugendamt usw.
3 Monate nach unserer Trennung wollte meine Ex-Frau zu Ihrem neuen Lebensgefährten ziehen. Ich habe dies untersagt und mitgeteilt, dass ich dem nur zustimme, wenn ein geregeltes Umgangsrecht fest gelegt wird.
Meine Anwältin hat der Anwältin meiner Exfrau dies mitgeteilt (jedes 2te Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 16 Uhr, Feiertage im Wechsel, 1 Woche in den Sommerferien, ggf. eine Woche im Herbst, mehr wollte meine
Exfrau damals nicht in den Ferien). Die Anwältin hat dies bestätigt und seitdem gibt es dieses Umgangsrecht. Dies wurde bei der Scheidung auch so bestätigt.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, meine Ex-Frau ist aber alleinerziehend.
Sie zogen dann um und 4 Monate später wieder hierher, da ein zusammenleben wohl doch nicht geklappt hat.
Mit der Zeit kamen dann immer mehr Forderungen von meiner Ex-Frau (Meine Ex-Frau arbeitet wohl seit einigen Monaten 15 Stunden im Homeoffice als Telefonkraft, trifft sich mit Männern, die recht weit weg wohnen usw).
Ich sollte meinen Sohn unter der Woche vom Arzt abholen, Zuhause bleiben wenn er krank ist und ihn nehmen, dann wollte sie einen Wechsel der Wochenenden, will jetzt ggf. eine Aufteilung, dass mein Sohn eine Woche bei Ihr und eine Woche
bei mir lebt.
Ich habe dies alles abgelehnt, da ich dazu keine Möglichkeit habe. Ich arbeite als Büromitarbeiter 50 Kilometer von Zuhause entfernt, pendele also, beginne meist zwischen 6 und 7 Uhr und höre zwischen 17 und 19 Uhr auf. Diese Arbeitszeiten liegen
daran, dass aufgrund der wirtschaftlichen Lage in der Firma Mitarbeiter entlassen wurden und ich als Einzelkämpfer nun alleine für alles zuständig bin. Daher der frühe Beginn und das späte Ende. Teilweise muss ich unter der Woche nach Erfurt, Hamburg oder Frankfurt reisen, wenn Mitarbeiter im Außendienst erkranken, für diese rausfahren und bei Probleme in die Firma fahren. Ich weiß also, teilweise nicht, wo ich am nächsten Tag bin und was ich tue.
Ich baue mir so zusagen alle Termine, meine Arbeit usw. um jedes zweite Wochenende wo mein Sohn bei mir ist. Da bin ich immer verlässlich da.
Ein anderer Job, der in meinem Bereich extremst schwer im Umkreis von ca. 80 Kilometern zu finden ist, scheint aussichtslos, aufgeben kann ich diesen daher nicht.
Inwieweit kann meine Exfrau auf Veränderungen bestehen oder diese durchdrücken? Kann man diese Umgangsregelung einfach aushebeln oder die Situation als "Alleinerziehnde" ändern, in dem meine Ex-Frau sagt, mein Sohn muss jetzt jede 2 Woche bei mir
sein?
Zuletzt hat sie z.B. von selbst beschlossen, ohne Rücksprache mit mit, dass ich meinen Sohn Sonntags anstatt um 16 Uhr erst um 17:30 Uhr nach Hause bringe. Vorher ist sie nicht Zuhause.
Wie verbindlich sind diese damals getroffenen Umgangsregelungen? Kann man diese einseitig oder durch Anwalt einfach ändern lassen?
Natürlich wäre es schön, mehr Zeit mit meinem Sohn zu haben, was dann aber meine Arbeitslosigkeit bedeuten würde oder ich weiter weg ziehen muss um einen neuen Arbeitsplatz erhalten zu können?
Kennt Ihr ähnliche Situationen? Ich wäre Euch für Tipps, Ideen oder Kritik sehr dankbar.
Vielen Dank.
Gruß
Bode