akuteller Kindesunterhalt

  • Hallo
    Es geht um folgendes, ich bin von meiner Frau getrennt lebend( wir sind verheiratet ) und haben eine Tochter die jetzt 9 Monate alt wird.


    Zu mir ich arbeite vollzeit und verdiene 1.900 € im Monat netto.


    Ich habe ein Schreiben vom Jugendamt erhalten in dem ich aufgefordert werde Unterhalt nachzuzahlen i.H.v 308 € dies habe ich noch nicht getan, werde aber ende des Monats bezahlen.
    Jetzt kommt das eigentliche Problem, nun hab ich ein Schrieben von ihrer Anwältin erhalten in der ich erstes aufgefordert werde meine Kompletten Finanziellen Einkünfte Preis zu geben( Das gleich wie vom Jugendamt )


    Nun jetzt zitiere ich mal:
    " In jeden Fall haben sie ihrer Tochter zu Händen meiner Mandantin das hälftige Kindergeld in Höhe von (154:2) 97,00 € monatlich zu zahlen und zwar rückwirkend seit Mai 2018... 388 € "


    Sehe ich das richtig das ich Kindesunterhalt i.H.v. 154 € monatlich ( lauter Jugendamt schreiben ) + 97 € Kindergeld zahlen muss?
    Ich verstehe das nicht.. Könnt ihr mir vielleicht helfen?


    Grüße

  • Hallo manxx,


    Der KG-Betrag 2018 beträgt 194€


    Tochter wohnt bei der Mutter?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,
    Ja, meine Tochter wohnt bei der Mutter.


    Könnt ihr euch das mit dem Kindergeld erklären, also dass ich die Hälfte zahlen soll, laut ihrer Anwältin?


    Grüße

  • Hallo,


    Könnt ihr euch das mit dem Kindergeld erklären, also dass ich die Hälfte zahlen soll, laut ihrer Anwältin?


    Hälftiges Kindergeld wird i.d.R. vom Betrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.


    Betrag lt. DT minus halbes KG gleich Zahlbetrag


    Das volle KG ( von KG-Kasse) bekommt doch die Mutter?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Eben die Mutter erhält das (volle)KG.


    Ihre Rechtsanwälting fordert allerdings nun 388 € an KG Anteilen die ich nun bezahlen soll.. Allerdings teilte mir das Jugendamt mit das für meine Tochter Aktuell( wird sich noch ändern ) ein Unterhaltsvorschuss i.H.v. 154 € Monatlich gewährt worden ist und ich aktuell Unterhalt ausschließlich an das Jugendamt zu zahlen habe, was ich heute getan habe.

  • Hallo manxx,
    Ich habe keine Erklärung.
    Du kannst gerne mal das Schreiben hier "hochladen" ( Namen natürlich "geschwärzt" )


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Frage doch mal warum du KG dass du nicht erhalten hast, zurückzahlen sollst?


    Die Rechnung scheint außerdem sehr "oberflächig" zu sein.


    Die Hälfte von 154€ ist nicht 97€


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.


    Also das Jugendamt zahlt derzeit für deine Tochter Unterhaltsvorschuss den das Jugendamt jetzt von dir zurückfordert. Das Jugendamt zahlt 2018 maximal in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 154,00 Euro. Dieser Betrag errechnet sich aus 348,00 Euro (Bedarf in der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle) - 194,00 Euro (volles Kindergeld). Ich gehe davon aus das die Mutter das Kindergeld bekommt. Die Differenz aus den genannten Beträgen ergibt 154,00 Euro.


    Der Anwalt der Kindesmutter möchte jetzt das du deine Einkommensverhältnisse offen legst und er geht gleichzeitig erstmal davon aus das du den Mindestunterhalt leisten kannst. Mindestunterhalt 1. Altersstufe (251,00 Euro) = 348,00 Euro (Bedarf in der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle) - 97,00 Euro (halbes Kindergeld).


    Da die Unterhaltsvorschusskasse schon 154,00 Euro geleistet hat und dieser Betrag der auch nur von dir durch die Unterhaltsvorschusskasse zurückgefordert werden kann möchte der Anwalt nun die Differenz zwischen dem MIndestunterhalt 251,00 Euro und der Unterhaltsvorschussleistung 154,00 Euro = 97,00 Euro haben. Das wird der ganze Hintergrund sein.


    Beachte bitte das nach Prüfung deiner Einkommensverhältnisse durch den Anwalt nach weitere Unterhaltsnachforderungen auf dich zukommen könnten wenn bei der Berechnung herauskommt, dass du mehr als den Mindestunterhalt leisten kannst.


    ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


    Chrischi


    Die Antworten können nicht als rechtsverbindlich angesehen werden.