Schwierige Umgangsregelung nach Misshandlung von Kind bzw Mutter

  • Hallo,
    ich hatte vor 2 Jahren eine sehr kurze Beziehung zu einem Mann, der mich psychisch misshandelt hat und seine ältere Tochter vernachlässigt und körperlich misshandelt hat. Ich wurde ziemlich schnell schwanger von ihm. Ich habe schließlich die Trennung forciert, weil die Zustände für mich nicht mehr auszuhalten waren. Da der Mann meine Wohnung nicht verließ und die Trennung nicht akzeptierte, flüchtete ich. Ich habe nach der Geburt des gemeinsamen Kindes aus meinem "Exil" über eine Familienberatungsstelle versucht, den Kontakt zum Kindesvater herzustellen und ihn zumindest erst Mal mit Informationen und Bildern über das gemeinsam Kind versorgt. Eine gemeinsame, aber angemessen langsame Lösung zu finden , torpedierte er und reichte schließlich einen Antrag auf Umgang bei Gericht ein. 4 Monate wurde dabei nur bezüglich der Zuständigkeit debattiert und leider wurde ich von meinem Anwalt nicht gut vertreten. Er beteuerte zwar immer wieder, mir das Geschehene zu glauben, es fand aber nie Erwähnung in den Akten. Am Ende lag der zuständigen Richterin eine Akte vor, in der er es zu 90% um die Zuständigkeit ging und lediglich zu 10% aus sehr mageren Gründen, die meine Flucht und meine Angst vor dem Kindesvater hätten plausibel machen können.


    Wegen diverser rechtlicher und organisatorischer Gegebenheiten wurde mir für die Verhandlung vor Ort ein anderer Anwalt zur Seite gestellt - der keine Detailkenntnisse hatte bzw. sich in meine Zuarbeit (20seitige Schilderung der Ereignisse) nicht vertiefte und ganz offenbar überhaupt keine Lust hatte. Vor Gericht war er mir keine Hilfe; selbst die Richterin ließ ihn bei seinen mageren und dürftigen Wortmeldungen nicht ausreden.


    Vielmehr wurde noch der Eindruck verstärkt, ich sei eine der überspannten Mütter, die dem Vater das Kind vorenthalten und Spielchen spielen bzw. lediglich aus einer anstrengenden Beziehung kommt "und jetzt ein bisschen übertreibt".


    Es wurde nun in einer Einigung einmal wöchentlicher, vorerst begleiteter Umgang festgelegt, bei den ersten Malen darf ich anwesend sein, um das 13monate alte Kind an die Situation zu "gewöhnen".


    Ich vermisse aber die Berücksichtigung meiner Schilderungen der Gewalt seiner anderen Tochter gegenüber, die ich definitiv beobachtet habe.


    Außerdem störe ich mich an diesem krassen Widerspruch zwischen der Betreuung durch die Sozialarbeiter, Familienhelfer etc., die meine Ängste irgendwie abfedern bzw. dem Umstand Rechnung tragen wollen, dass ich alleinerziehend bleibe und die Umgangsregelung für mich keinesfalls eine Entlastung bedeutet, und dann im krassen Gegensatz dazu die Juristerei, die zumindest in meinem Fall (!) auf Biegen und Brechen einen Umgang installieren wollen und die Vorgeschichte nahezu unberücksichtigt lassen.


    Ich habe Angst davor, dass der Kindesvater dem gemeinsamen Kind Schäden zufügt, sobald der begleitete Umgang "erfolgreich" beendet wurde, bzw. dass nicht ausreichend Hilfen zur Verfügung stehen, die mich in dem Spagat unterstützen, dem Kind den Umgang zu ermöglichen und gleichzeitig meinen Ängsten ausreichend Raum und Berücksichtigung zuzugestehen.


    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps für diese neue Situation geben.


    Danke

  • Hi,


    ich fürchte, meine Antwort wird dir nicht gefallen.


    Du hast beobachtet, wie der Ex deine Tochter aus anderer Beziehung mißhandelt hat, und hast dir nicht sofort beide Kids unter den Arm geklemmt und bist zur nächsten Polizeistation marschiert? Ind nächste Frauenhaus, wohin auch immer? Damit hast du dich strafbar gemacht, der Jurist nennt sowas "Garentenstellung," man hat denjenigen gegenüber, für die man verantwortlich ist, auch eine Handlungsverpflichtung. Das wird dein Anwalt auch sehen, und dich nicht unbedingt ans Messer liefern wollen.


    Es kommt nicht auf deine Ängste an, überhaupt nicht. Es kommt ausschließlich auf das Kindeswohl an. Und du warst es doch, die den Umgang wollte. Es geht auch nicht um deine Entklastung, sondern wirklich nur um das Kindeswohl. Und da ist doch die Lösung mit betreutem Umgang gar nicht so schlecht. Als Einstieg.



    Herzlichst


    TK