Guten Tag.
Meine Lebensgefährtin und ihr Ex – Mann sind seit geraumer
Zeit von einander geschieden. Der gemeinsame Sohn (9 Jahre) lebt bei der
Mutter. Der Vater hat ein Besuchsrecht, das vorsieht, seinen Sohn an den
Wochenenden der ungeraden Wochen von Freitag 16:00 bis Sonntag 16:00 zu sich zu
nehmen.
Der gemeinsame Sohn hat für das nächste Besuchswochenende
eine Einladung einer Klassenkameradin zu einer Geburtstagsfeier erhalten. Es
handelt sich um eine Übernachtungsparty, die Freitag nach der Schule beginnt
und am Samstagvormittag endet. Der gemeinsame Sohn möchte an dieser Feier
teilnehmen und seinen Vater am Samstag besuchen.
Der Vater verweigert die Teilnahme des Sohnes an der Geburtstagsfeier
mit der Begründung, dass dies „sein Wochenende“ sei und er, entgegen dem
expliziten Wunsch des Kindes, auf das Besuchsrecht bestehe.
Anmerkung: Wegen diverser Vergehen hat das Familiengericht
dem Vater das Sorgerecht in den Punkten Gesundheit und Bildung bereits
entzogen, hier entscheidet die Mutter allein. Darüber hinaus darf sich der
Vater dem Haus der Mutter nur bis zur nächsten Straßenecke nähern und muss das
Kind dort in Empfang nehmen und nach Hause entlassen. Als Wohnort des Kindes
ist die Wohnung der Mutter festgelegt.
Frage: Darf das Kind an der Feier teilnehmen und den Beginn
des Besuches beim Vater bis Samstag 11:30 verschieben, oder muss es entgegen
dem eigenen Wunsch den Besuch des Vaters bereits am Freitag antreten und auf
die Teilnahme an der Feier verzichten?
Danke vorab.