UHP hat ein steuerliches Nettoeinkommen von 2000 € im Monat.
UHP hat eine Direktversicherung abgeschlossen (100 € /Monat).
SHT geht nun bei seiner Berechnung von einem Nettoeinkommen von 2100 € aus.
Ist dies korrekt?
Gruß
Pensionaer
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M.E. ist das steuerliche Nettoeinkommen anzusetzen.
Ich bin mir aber nicht sicher.
Was steht denn in den entsprechenden Leitlinien? -
Hallo Awi,
ich kann in den entsprechenden Leitlinien nichts über Direktversicherung finden:
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland(SüdL), Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken,Stand 1.1.2018Vielleicht wird dies aber unter einem anderen "Ausdruck" subsumiert?
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Aus den Süddeutschen Leitlinien:
Zitat1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte.
Zitat10. Bereinigung des Einkommens
10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche
Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei
Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen).
Welche Funktion hat die Direktversicherung?
M.E. müsste sie dann bereinigend anerkannt werden. -
Zitat
Welche Funktion hat die Direktversicherung?
Sie dient der Altersvorsorge.
Aber sie wird wie oben beschrieben vom SHT dem Netto als Einkommen hinzugerechnet.
Der UHP legt an /spart aber im Monat mehr als die 5% für Altersvorsogung und dies ergibt im folgenden Beispiel:
meine Berechnung lautet: Nettoeinkommen 2000 € > davon 5% = 100 € ; UHP legt an / spart 200 € ; ergibt 2000 € minus 100€ (Höchtsatz wegen 5%) = 1900 € bereinigters Nettoeinkommen
Berechnung SHT: Nettoeinkommen 2000 € +100 € = 2100 € > davon 5% = 105 €; UHP legt an / spart 200 €; ergibt 2100 € minus 105 € = 1995 € bereinigtes Nettoeinkommen
und schon stehen für den EU 95 € mehr zur Verfügung,
daher meine Frage: ist die Rechnung des SHT rechtskonform? -
Sorry, meine Rechnung ist absoluter Blödsinn, streicht diese sofort.
neuer Versuch:
monatliches Bruttoeinkommen: 3000 € ; davon 5% sind 150 €
UHP legt an /spart aber im Monat mehr als die 5% für Altersvorsorgung > 200 €
meine Berechnung: Nettoeinkommen laut Lohnsteuerbescheinigung = 2000 € > minus 150 € = 1850 € bereinigtes Nettoeinkommen; für EU stehen zur Verfügung 50 €
SHT: Nettoeinkommen laut Lohnsteuerbescheinigung = 2000 € plus 100 € (siehe oben) = 2100 € abzuglich 150 € = 1950 € bereinigtes Nettoeinkommen; für EU stehen zur Verfügung 150 €
daher meine Frage: ist die Rechnung des SHT rechtskonform? -
ist die Rechnung des SHT rechtskonform?
Nach den Süddeutschen Leitlinien m.E. ja , sonst würde ja die Altersvorsorge mit 250 EUR statt mit den zulässigen 150 EUR zu Buche schlagen.
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Hallo Awi,
du hast Recht, von der Seite habe ich das noch gar nicht betrachtet.Aber das ist ja das Gute am Forum, solange die Beiträge konstruktiv bleiben und sich nicht an einzelnen Wörtern aufhängen.
Gruß
Pensionaer