Direktversicherung

  • UHP hat ein steuerliches Nettoeinkommen von 2000 € im Monat.
    UHP hat eine Direktversicherung abgeschlossen (100 € /Monat).
    SHT geht nun bei seiner Berechnung von einem Nettoeinkommen von 2100 € aus.
    Ist dies korrekt?
    Gruß
    Pensionaer

  • Hallo Awi,
    ich kann in den entsprechenden Leitlinien nichts über Direktversicherung finden:
    Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland(SüdL), Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken,Stand 1.1.2018


    Vielleicht wird dies aber unter einem anderen "Ausdruck" subsumiert?

  • Aus den Süddeutschen Leitlinien:


    Zitat

    1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte.



    Welche Funktion hat die Direktversicherung?
    M.E. müsste sie dann bereinigend anerkannt werden.

  • Zitat

    Welche Funktion hat die Direktversicherung?


    Sie dient der Altersvorsorge.
    Aber sie wird wie oben beschrieben vom SHT dem Netto als Einkommen hinzugerechnet.
    Der UHP legt an /spart aber im Monat mehr als die 5% für Altersvorsogung und dies ergibt im folgenden Beispiel:
    meine Berechnung lautet: Nettoeinkommen 2000 € > davon 5% = 100 € ; UHP legt an / spart 200 € ; ergibt 2000 € minus 100€ (Höchtsatz wegen 5%) = 1900 € bereinigters Nettoeinkommen
    Berechnung SHT: Nettoeinkommen 2000 € +100 € = 2100 € > davon 5% = 105 €; UHP legt an / spart 200 €; ergibt 2100 € minus 105 € = 1995 € bereinigtes Nettoeinkommen
    und schon stehen für den EU 95 € mehr zur Verfügung,
    daher meine Frage: ist die Rechnung des SHT rechtskonform?

  • Sorry, meine Rechnung ist absoluter Blödsinn, streicht diese sofort. :cursing: :thumbdown:
    neuer Versuch:
    monatliches Bruttoeinkommen: 3000 € ; davon 5% sind 150 €
    UHP legt an /spart aber im Monat mehr als die 5% für Altersvorsorgung > 200 €
    meine Berechnung: Nettoeinkommen laut Lohnsteuerbescheinigung = 2000 € > minus 150 € = 1850 € bereinigtes Nettoeinkommen; für EU stehen zur Verfügung 50 €
    SHT: Nettoeinkommen laut Lohnsteuerbescheinigung = 2000 € plus 100 € (siehe oben) = 2100 € abzuglich 150 € = 1950 € bereinigtes Nettoeinkommen; für EU stehen zur Verfügung 150 €
    daher meine Frage: ist die Rechnung des SHT rechtskonform? :?:

  • Hallo Awi,
    du hast Recht, von der Seite habe ich das noch gar nicht betrachtet. :thumbsup:


    Aber das ist ja das Gute am Forum, solange die Beiträge konstruktiv bleiben und sich nicht an einzelnen Wörtern aufhängen.


    Gruß
    Pensionaer