Wo wird das Kind gemeldet?

  • Hallo allerseits.


    Meine Frau möchte aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen. Sie hat etwa 200m entfernt eine Wohnung gefunden. Wir wohnen derzeit bei meiner Mutter im Haus, haben dort aber eine eigene Wohnung.
    Für unseren Sohn (6 Jahre) haben wir diese Regelung getroffen, das er halb bei mir und halb bei meiner Frau wohnt. Das gemeinsame Sorgerecht ist beschlossene Sache. Nun verlangt meine Frau, das er sofort nach Umzug bei Ihr Behördlich gemeldet wird. Das möchte ich aber nicht, da ich befürchte, das für mich dann Nachteile im Umgang mit meinem Sohn entstehen. Welche Rechte hat meine Frau (wir sind nicht geschieden) in hinsicht auf meinen Sohn? Darf sie ihn einfach so behördlich Ummelden, ohne mein Einverständniss?


    Gruß Knobi

  • Hallo,


    ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und zwar solange, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.
    Deine Frau darf deinen Sohn nicht ohne dein Einverständnis bei sich anmelden. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet gemeinschaftliches Handeln.


    Du hast schon Recht, es werden Präjudizien geschaffen, wenn dein Sohn etwa bei deiner Frau gemeldet wird. Dann kannst du dir auf lange Sicht abschminken, dass er auch bei dir wohnen wird, wenn deine Frau sich querstellt.


    Denn wenn es später Streit gibt, dann schaut das Gericht danach, wie es bisher war. Wohnte das Kind bisher bei der Mutter, hat es sich also daran gewöhnt, so hat der Vater keine Aussicht, das Kind bei sich wohnen zu lassen. Die Gerichte sind so.


    Gruss

  • Wo möchte denn Dein Sohn denn überwiegend leben?
    Kannst Du mit Deiner Frau reden oder ist bei Euch Funkstille?


    ... Man kann pauschal nicht sagen wie die Gerichte bei Streitigkeiten handeln und reagieren. Mit dem neuen FamFG rückt das Kind immer weiter in den Mittelpunkt des Geschehens und werden Eltern immer öfters auf den Pfad des gemeinsamen und verantwortlichen Handels zurück gesetzt. Verfahrensbeistände, Jugendamtsmitarbeiter Eltern und Richter arbeiten nun vermehrt nach der Idee des Cochemer Modells enger und schneller zusammen und suchen bei Streitigkeiten Lösungen statt Opfer und Täter.

  • Hallo!


    Folgendes Problem hat sich nun ergeben.
    Meine Frau zieht aus unserer Wohnung aus. Sie zieht nur einige Meter weiter weg. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart und unser Sohn soll halb bei ihr und halb bei mir sein. Nun hat sie Mietzuschuss beantragt. Unterhalt kann ich ihr nicht zahlen, dazu verdiene ich zu wenig. Jetzt sagt die Arge, das ihr der Mietzuschuss nur zu steht, wenn sie unseren Sohn an ihrer neuen Adresse anmeldet. Ich stimme einer Ummeldung nicht zu, weil ich sonst allerhand Umgangsrechte verliere und kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr habe. Das bedeutet, das sie mit ihm einfach so wegziehen kann und ich ihn dann nur noch selten sehe.
    Jetzt hörte ich von der Möglichkeit eines doppelten Wohnsitzes bei Kindern wenn sich die Eltern trennen. Hat damit jemand Erfahrung? Gibt es irgendwelche Gesetze die regeln, das in so einem Fall auch Sozialleistungen bezogen werden können?


    Gruß Knobi

  • Hallo!


    Ich stimme einer Ummeldung nicht zu, weil ich sonst allerhand Umgangsrechte verliere und kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr habe. Das bedeutet, das sie mit ihm einfach so wegziehen kann und ich ihn dann nur noch selten sehe.


    Das ist absolut falsch ...
    Wenn Ihr vor dem Auszug das gemeinsame Sorgerech habt bleibt es auch so. Deine Frau kann auf keinen Fall ohne Deine Zustimmung wegziehen.


    Bitte schau auch hier: >>> Siehe Hier <<<