Inobhutnahme - merkwürdiges Verhalten des JA

  • Hallo FRH-Forum,


    ich möchte euch heute eine Erfahrung mitteilen, die mit einer Obhutnahme unseres Kindes zu tun hat.
    Falls dieser Thread im falschen Forum gelandet ist, bitte ich ihn in die richtige Sektion zu verschieben.


    Alles begann mit der Schwangerschaft meiner Verlobten.
    Da ich sie als Beistand öfters zum Jobcenter mitnehme, fiel natürlich ihm auf, daß meine Verlobte schwanger sein.
    Dieser sproch sie darauf an, ob sie schwanger sei und als meine Verlobte antwortete, antwortete er trocken aus dem Nichts "Kindeswohlgefährdung" und stellte uns
    zum sozialen Dienst (SD) über, mit dessen Angestellte wir versucht haben eine Lösung zu finden.


    Info bis hier: Unsere Wohnung ist eine Ruine mit verschimmelten Wänden und mein psychisch auffälligen Elternteil.


    Zu dem Zeitpunkt waren meine Verlobte und ich noch sehr unschlüssig, wie es weiter gehen sollte.
    Wir gingen sogar soweit, meinen Onkel anzufragen, ob meine Verlobte bei ihm einziehen könne.
    DIeser antwortete, ich solle das mit meinen Cousins klären, dies tat ich auch.
    Einer lehnte ab, heißt die Idee fiel weg.


    Währenddessen zwischen den ganzen Terminen beim SD versuchten wir händeringend eine Wohnung zu finden, egal wie groß,
    hauptsache irgendwo, wo das Kind keinen gesundheitlichen Schaden bekommen könnte.


    Unser Plan unser Kind bei Freunden von mir unterzubringen (diese haben selbst ein Kind) oder meiner Tante wurde vom SD abgelehnt,
    mit den Worten "Es würde zu lange dauern" wegen Überprüfungen blablabla - Währenddessen meine Verlobte erst im 6. Monat war, also genug Zeit.
    Also wurde versucht uns ein Mutter-Kind-Heim (MKH A) in einem anderen Stadtbezirk (von und ca 60 km entfernt) schmackhaft zu machen,
    statt das in unserer eigenen Stadt (MKH B).


    Info am Rande: dieses MKH A ist bereits negativ aufgefallen durch Veruntreuung von Geldern im mehreren 6-stelligen Bereich.
    Sucht man danach, erhält man größtenteils stark negative Bewertungen von ehemaligen Klienten wie Arbeitnehmern.
    Qualität scheint quasi nicht vorhanden zu sein, die nehmen sogesehen jeden auf, egal wie verrotzt das Mädel ist.


    Wir hatten das MKH A abgelehnt, daß wir einen Termin im MKH B bekamen. Und nun wird es merkwürdig.


    Beim Termin dort wurde meine Verlobte durch Fragen gelöchert (bin ich nicht böse drüber, is ok), eine Führung durchs Haus hatten wir im Anschluß bekommen.
    Hier wurde uns aufmerksam gemacht, daß dieses MKH sich eine Aufnahme vorstellen kann, nur sollten wir uns im klaren sein,
    daß diese meine Verlobte nicht aufnehmen können als Unterbringung im Sinne einer Wohnung.
    Am nachsten Tag bekamen wir eine Mail, daß sich das MKH B gegen eine Aufnahme entschieden hat - in Gegensatz beim Termin davor.


    Also saßen wir wieder da, ohne direkte Idee und der Zeitpunkt der Geburt kam näher wie der Judgement Day in Terminator.
    BIs dato waren unsere letzten Entscheidungen, das Kind wegzugeben im Sinne einer Adoption, etc.


    Und Judgement Day trat ein - ein paar Tage vor dem offiziellen Termin. Tasche war zum Glück gepackt, alles wichtige drin.
    Ich war mit im Kreissaal, die Geburt dauerte Stunden. Als es zum Kaiserschnitt kam, ging ich freiwillig eine Rauchen,
    meine Nerven waren am Rande eines Zusammenbruchs. 3 Kaffees und 9 Kippen in 30 MInuten später, ging ich wieder zum Kreisaal hoch.


    Als ich dann unseren Sohn sah, war der Plan mit der Adoption null. Wir wollten ihn behalten, soweit es geht.


    === Schnipp weil zu lang ===

  • ===Schnapp ===


    Jetzt beginnt der Terror.


    Meine Verlobte wurde quasi im Krakenhaus festgehalten für eine Woche, obwohl sie hätte - laut Arzt - nach 3 Tagen gehen dürfen.
    Es gab einen Termin der SD, wo wir uns entscheiden sollten. Inobhutnahme.
    Diese wäre kein Problem gewesen, nur WIE sie es gemacht haben, ist moralisch verwerflich.
    Info am Rande: Meine Verlobte leidet an sozialer Phobie, je mehr man sie unter Druck setzt, um so weniger redet sie. -> Mutismus
    Man hat aus allen Mündern auf sie eingeredet, unter Druck gesetzt ("entweder oder Drohung mit"), während sie den kleinen im Arm hielt und nur noch eingeschüchterter und zurückhaltender wurde.
    (Ganz im Gegensatz zu der Woche im Krankenhaus, wo sie lächelnd mit dem kleinen durch das Zimmer lief.)
    Der Arzt nahm ihr den kleinen aus den Armen, um sie zu einer Antwort zu zwingen. Mein Herz raste wie verrückt.
    Der Termin war um 13 Uhr. Also vor den öffentlichen Besuchszeiten im KH, als würde man sich drauf verlassen, daß dritte Personen sich strikt dran halten und nach 14 Uhr kommen.
    Dementsprechend könnte man sagen, daß meine Verlobte innerlich dem NICHT zugestimmt hat.
    Desweiteren war genug Zeit zwischen der Bekanntgabe des Termin der SD und dem eigentlichen Termin sich eine familiengerichtliche Entscheidung geben zu lassen.
    Ob ein solches Schriftstück gibt, wissen wir bis heute nicht. Wenn es wegen "akuter Gefahr" gewesen sein sollte, hätte ich gern gewusst WAS diese Gefahr gewesen sein sollte.
    Wäre meine Verlobte mit dem kleinen geflüchtet, wäre umgehend die Security am Arsch gewesen, aber eine Frau mit frischer Kaiserschnittnarbe rennt nicht.
    Wäre der kleine vernachlässigt worden, hätten die Hebammen und Ärzte das gemerkt.


    Nächste Woche darauf wurde unser Söhnchen von der Pflegemutter abholt, neu angezogen, bißchen informationsaustausch.
    Der kleine ist 100% gesund laut Arzt.


    Spulen wir die Sache vor.


    Wir haben vom SD Auflagen bekommen, ich weiß nur noch 2, die dritte weiß nicht leider nicht mehr und ich habs auch vergessen, es auf zu schreiben,
    da ich während diesem Gespräche emotional geladen wurde. Entweder MKH A oder Vollzeitpflege - was? wozu?
    1. Wohnung
    2. Geld
    3. ????
    4. Söhnchen kommt zurück


    Wenn ich nach der dritten Auflage (interessanterweise zielen alle Anforderungen auf mich ab, die nichts mit der Mutter zu tun haben) frage,
    bekomme ich von der SD nur die Antwort "Das hatten wir doch schon" - wird also regelrecht abgeblockt. Das passiert auch, wenn ich nach der rechtlichen Grundlage frage.


    Mittlerweile haben wir eine Wohnung und meine 100% Kürzung löst sich im selben Monat auf.
    Heißt 1 und 2 kann man aus dem Fenster werfen.


    Jetzt wird es dubios.


    1. Unser Sohn hat nach dem Wechsel zur Pflegemutter aufgehört zu trinken samt Durchfall.
    Und zwar so heftig, daß er ins KH eingewiesen wurde wo er geboren wurde, da sein Gewicht unter die 3% gefallen ist.
    Sein Gewicht ging bis unter sein Geburtsgewicht drunter, also kritisch.
    Lustigerweise trank er brav seine Fläschchen im KH bevor er übernommen wurde. Zwar langsam aber es tat es. Die Hebammen waren sogar erstaunt, daß er soviel trinkt.
    Man muss auch sagen, wir mussen die Fütterung immer wieder kurz absetzen, da der kleine immer wieder einschlief und wir ihn wecken mussten, damit er trinkt.
    Oder Bäuerchen. Im KH nahm er auch zu.
    Deswegen wurde er als "sensibel" eingestuft ala Intensiv. Heißt, daß er körperlich schwach entlassen wurde, da die Symptome, die sie mitgeteilt hat auf sein Trinkverhalten
    im KH passen.


    1b. Die Pflegemutter hat sich beschwert, daß der kleine nach einigen Besuchsterminen geschriehen hat - auf dem Weg nach Hause - und nur durch Baden beruhigt werden kann.
    Sie macht meinen Körpergeruch verantwortlich (Ich rauche stark und schwitze leider stark wegen Hyperhidrose)
    Interessanterweise:
    1. Meine Verlobte bemerkte an diesem Termin, daß der kleine Hunger hat - wurde aber ignoriert.
    2. Der Kleine hat sich im KH nie beschwert und da hatte ich ihn vollkommen durchgeschwitzt im Arm - es war heiß an den Tagen.
    3. Schon mal dran gedacht, daß Babys ihre Eltern auch vermissen können? Wir reden hier über Psychologie.


    2. Nach Bekanntgabe der sicheren Wohnung (Mietvertrag kommt die Tage) gegenüber dem JA ist plötzlich die Aussage im Raum, meine Verlobte hätte keine Erziehungskompetenz,
    da sie "nicht mit dem Baby redet" oder "keine Fragen stellt". Ich muss dazu sagen, die wichtigsten Informationen über seine Gesundheit bekommen wir frei Haus.
    Was soll man da schon groß fragen? Wer hat noch das Wort "Mutismus" im Kopf?
    Ich frag mich, was das JA machen will, wenn die Mutter von Natur aus stumm ist, ist das dann auch automatisch "fehlende Erziehungskompetenz"?
    Übrigens war bis vor Bekanntgabe NIE die Rede davon, daß dies der Fall ist.


    3. Wir hatten wieder einen Termin in MKH A - genau das mit der Veruntreuung von Geld - die SD pocht regelrecht auf die Nutzung dieser Mißbrauchs Erziehungseinrichtung.
    Dort wurden wir regelrecht während dem Gespräch diffamiert wie unverlässlich wir sind.
    Als ich der SD genau an diesem Termin vors Gesicht geklatscht habe, daß wir eine Wohnung im Oktober haben, merkte man fast ihr wahres Gesicht, wie sie plötzlich aufgebracht wurde.
    Als hätte ich sie an einem wunden Punkt erwischt, der ihr Kartenhaus zusammenbrechen lassen würde.
    Als dann meine Frage nach der rechtlichen Begründung sei, wieso meine Verlobte wegen einem Monat in dieses MKH soll,
    kam die Antwort "dann stecken wir Ihren Sohn entweder in Vollzeitpflege oder gehen vor Gericht".
    Die Anforderungen für eine Anzeige gemäß §240 StGB wäre eigentlich erfüllt.


    Im Schock konnte ich dagegen auch nichts mehr sagen.


    Das MKH will meine Verlobte 1 Jahr bei sich behalten. Allerdings machte diese Person grobe Fehler im Reden, die die Kompetenz der Einrichtung eher schmälern.
    Eine Suggestivfrage über einen Minderwertigkeitskomplex an meine Verlobte? Absurde Vergleiche, etc.
    Für die Frage, ob nicht auch 6 Monate reichen (sooo komplex sind Babys jetzt auch nicht), erhielt ich nur Gelächter seitens MKH als Antwort, gefolgt von "das Entscheiden immer noch wir".


    So, jetzt kommt meine Frage.
    Ich bin am überlegen, einen Anwalt einzuschalten, da ich das Gefühl habe, daß hier definitiv etwas nicht mit rechten Dingen zu geht, vor allem in der Sache der Obhutnahme.
    Soll ich mir Rechtsberatung zulegen/Anwalt einschalten? Ja/nein?
    Vor allem, wenn man sowas liest: l

    Zitat

    Das Jugendamt hält es aber offenbar für üblich, den Eltern erst die Kinder wegzunehmen und danach das Gericht entscheiden zu lassen, ob das korrekt war. Dies sei „die ständige Praxis des Jugendamtes“, argwöhnt Rechtsanwalt Matthias Nölting.


    Meinungen und Fragen dazu sind auch gern gesehen. Vielleicht übersehe ich hier etwas.


    Link gelöscht.

  • Hi,


    90% deiner Erzählung ist jursitisch uninteressant. Aber eines habe ich herausgelesen: die Kindsmutter hat Defizite, die sie nicht alleine in den Griff bekommt. Deshalb ist gerade bei einem so kleinen Kind äußerste Vorsicht geboten. Was spricht denn gegen das Jahr?


    Das SGB VIII setzt ziemlich genau fest, was wie passiert bzw. passieren muss. Da kannst du nachlesen. Natürlich kannst du einen Anwalt einschalten. Nur, mach dir eines klar, das wird nicht ganz preiswert. Denn für Beratungshilfe kann ein Anwalt letztlich nicht in einem komplexen Verfahren arbeiten.


    Mein Vorschlag wäre, dass du dich um die äußeren Bedingungen kümmerst, wie eben Wohnung, Einrichtung derselben u.s.w. Die junge Mutter in der Einrichtung bleibt, dich mit Kind am Wohenende besucht, um das Zusammenleben zu erproben, und dann so schrittweise eben in das eigene Programm zu kommen. Das würde überzeugen, und die Gerichte würden im Zweifel auch erst nach einigen Monaten bis Jahren entscheiden.


    Herzlichst


    TK

  • Kannst du das mit dem Defizit in Worte fassen? Meinst du das mit dem Schweigen oder was genau?


    Zitat

    90% deiner Erzählung ist juristisch uninteressant.


    Immerhin noch 10% mit denen man arbeiten könnte. ^^


    Ich hab zwar schon vorgeschlagen, die Bereitsschaftspflege um 1-2 Monate zu verlängern, daß wir ins der Zeit die Wohnung einrichten können,
    aber richtig Gehör hab ich nicht gefunden, stattdessen blieben die bei ihrer Agenda.
    Familienhilfe würden wir beantragen, daran soll es nicht liegen. Hätte kein Problem damit, daß zweimal die Woche uns jemand begleitet.


    Wir möchten uns nun mal selbst um unser Kind kümmern.
    Zumal die Inobhutnahme nicht wirklich unser Verschulden war, wir haben versucht soviele Möglichkeiten wie möglich auszuschöpfen.



    OffT: Btw, der Link ist immer noch vorhanden...

  • Hi,


    wir machen das hier ehrenamtlich. Und es ist einfach eine Zumutung, einen mit überflüssigen Müll zuzuschütten und die Haltung zu haben, man solle sich selbst raussuchen, was wichtig ist. Überdenk mal deine Haltung!


    Es geht nicht um Verschulden. Es geht um Kindeswohl. Und wenn jemand schon selbst einräumt, dass Wohnungseinrichten und Baby versorgen gleichzeitig nicht geht, sorry, dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Ich hab seinerzeit 2 Monate nach der Geburt meiner Kids wieder vollzeitig gearbeitet, funktionierte auch.


    Vielleicht will man einfach mal gucken, wie die Mutter mit dem Säugling umgeht? Was ist da so abwägig dran?


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    wir machen das hier ehrenamtlich. Und es ist einfach eine Zumutung, einen mit überflüssigen Müll zuzuschütten und die Haltung zu haben, man solle sich selbst raussuchen, was wichtig ist. Überdenk mal deine Haltung!


    Danke.
    Soll ich es vielleicht einfacher formulieren?


    - Inobhutnahme obwohl keine akute Gefahr bestand
    - JA bevorzugt Inobhutnahme statt Übergabe an Familienmitglieder (Eltern der Sorgeberechtigten), lehnt sogar im Vorfeld ab
    *trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008, Absatz-Nr. (1-36), Abs 21.
    - Inobhutnahme durch psychischen Druck = Erzwungene inobhutnahme, Amtsdelikt
    - Kein Beschluß durch Familiengericht, obwohl genug Zeit bestand. Dienstag Termin bekommen, Donnerstag Termin und Montag Inobhutnahme
    - Angebotenes Mutter-Kind-Heim hatte Dreck am Stecken
    - Mutter-Kind-Heim Zwang statt Rückführung und Angebot der Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
    - Zweimal Nötigung durch SD/JA
    - Aus heiterem Himmel seit Bekanntgabe, daß wir eine Wohnung haben, wird plötzlich "Erziehungskompentenz" laut, obwohl davon NIE die Rede war und "alles ok".


    Strafbestände:
    Zweimal Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse oder der -stellung (§ 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB) aka. Amtsdelikt
    § 235 StGB Entziehung Minderjähriger durch Widerrechtliche Inobhutnahme
    § 187 StGB Verleumdung
    Art 6 GG und ein Urteil dazu: 1 BvR 476/04



    Richtig so?



    Und wenn jemand schon selbst einräumt, dass Wohnungseinrichten und Baby versorgen gleichzeitig nicht geht, sorry,


    Wohnung frei und Einzug ab Oktober. Wie sollen wir da ne physisch eine Wohnung einrichten, während jemand anders noch drin wohnt? Es ist August.
    Vor allem, wir sind momentan in einem Hotel einquartiert sind, da unsere alte Wohnung renoviert wird. Heißt nicht mal zuhause, wo die größte Gefährung lauerte.


    Zitat

    Vielleicht will man einfach mal gucken, wie die Mutter mit dem Säugling umgeht? Was ist da so abwägig dran?


    Da gibts keine Beanstandung, es ist nur der Fakt, daß sie nicht mit ihm redet - während die dabei sind. Die Coolness hat meine Verlobte noch nicht.
    Falls die Aussage überhaupt auch nur irgendeinen Wahrheitswert hat. Was wollen die bei einer Mutter machen, die Stumm ist.. Blind? Taub?
    Und sich dennoch um das KInd kümmert? Auch das Kind wegnehmen und diese absurde Ausrede geltend machen?
    Wickeln, Füttern, wurde nie beanstandet. NIcht mal im KH.

  • Hi,


    deine Auslegung von Strafgesetzen ist vorsichtig formuliert abenteuerlich. Und gehe einfach mal davon aus, dass ich nicht nur die Strafbestimmungen kenne, sondern auch unser GG und mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie Kindeswohl umgehen kann.


    Was haben wir? Ein obdachloses Paar mit einem Neugeborenen. Dazu hat die Mutter noch eine psychische Störung. Dass hier das Jugendamt ganz genau gucken MUSS, das sollte sich selbst euch doch erschließen. Und wenn du dich schon mit Strafrechtsbestimmungen befaßst, dann schau mal in §13 StGB. Bei der Situation würde sich der Mitarbeiter des Jugendamtes nämlich strafbar machen, wenn er nicht handeln würde.


    Und bei so einer verquasten Situation sollte doch eines klar sein. Ihr befindet euch nicht an einer Losbude, habt den Hauptgewinn gezogen und habt jetzt die freie Auswahl. Ich finde den Vorschlag des JA vernünftig. Und - wenn man feststellt, dass die Mutter gut mit dem Kind umgehen kann, dann ist sie doch relativ schnell mit dem Kind in der Wohnung. In so sensiblen kritischen Fällen rechnet es sich nie, gegen die unterstützende Einrichtung zu arbeiten. Ihr müsst euch, was die Kindsversorgung angeht, bewähren und ihr müsst zeigen, dass ihr euer Leben organisieren könnt. Bisher habt ihr ja da nicht viel Vorzeigbares.


    Herzlichst


    TK


  • Was haben wir? Ein obdachloses Paar mit einem Neugeborenen. Dazu hat die Mutter noch eine psychische Störung. Dass hier das Jugendamt ganz genau gucken MUSS, das sollte sich selbst euch doch erschließen. Und wenn du dich schon mit Strafrechtsbestimmungen befaßst, dann schau mal in §13 StGB. Bei der Situation würde sich der Mitarbeiter des Jugendamtes nämlich strafbar machen, wenn er nicht handeln würde.


    Und bei so einer verquasten Situation sollte doch eines klar sein. Ihr befindet euch nicht an einer Losbude, habt den Hauptgewinn gezogen und habt jetzt die freie Auswahl. Ich finde den Vorschlag des JA vernünftig. Und - wenn man feststellt, dass die Mutter gut mit dem Kind umgehen kann, dann ist sie doch relativ schnell mit dem Kind in der Wohnung. In so sensiblen kritischen Fällen rechnet es sich nie, gegen die unterstützende Einrichtung zu arbeiten. Ihr müsst euch, was die Kindsversorgung angeht, bewähren und ihr müsst zeigen, dass ihr euer Leben organisieren könnt. Bisher habt ihr ja da nicht viel Vorzeigbares.


    Hättest du das nicht gleich so schreiben können? :whistling:


    ...mh, okay. Dann ziehen wir das mit dem MKH mal durch, auch wenn ich noch etwas skeptisch bin.


    Mir gings jetzt eher nur darum, sicherzustellen, daß alles seine Ordnung hat.
    Thread kann gelöscht werden.