Ändern sich die Unterhaltsansprüche durch eine neue Partnerschaft?

  • Hallo zusammen!


    Ich bin in vielerlei Hinsicht noch neu - sowohl hier im Forum, als auch als Getrenntlebende.
    In vielen Aspekten, die nun mein ‚neues‘ Leben betreffen, bin ich somit noch unerfahren und wohl auch recht naiv und kaum in der Lage, Ratschläge nach dem Aspekt gut und wertvoll oder falsch einzusortieren, da sich vieles plausibel anhört.


    Da der Vater meiner Kinder seit Januar mit seiner neuen Partnerin zusammen lebt, wurde mir gesagt, dass dies eine eheähnliche Gemeinschaft sei und sich das auf den zu zahlenden Unterhalt auswirken würde. Ist das tatsächlich so? Wird das Gehalt der Partnerin mit in die Unterhaltszahlungen eingerechnet? Oder gilt das nur nach Eheschließung? Oder ist das einfach Mumpitz?


    Danke für jede Antwort!


    Liebe Grüße
    Martina

  • Hallo Martina,


    nein das Gehalt der neuen Partnerin hat i.d.R keine Wirkung auf die Unterhaltshöhe.


    Ausnahme: es wird unter Mindestunterhalt (Mangelfall) gezahlt.


    Bei dieser Ausnahme kann der z.Zt. normale Selbstbehalt von 1080€ heruntergesetzt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Huhu edy,
    auch dann nicht, wenn sich zum Beispiel die Kosten der Miete dadurch verändern, die zur Festsetzung des Unterhalts ja auch herangezogen worden sind?


    LG
    Martina

  • Hallo Martina,


    wir sprechen doch hier vom Unterhalt den der Vater zahlen soll?


    Miete wird i.d.R nicht berücksichtigt, da im Selbstbehalt enthalten. ( Ausnahme teure Städt wie z.N. München.


    Der Selbstbehalt kann durch zusammen wohnen runtergesetzt werden.


    Wie hoch ist denn das Netto des Vaters?


    Was zahl er für die 3 Kids an Unterhalt?


    edy

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