Hallo zusammen!
Ich bin in vielerlei Hinsicht noch neu - sowohl hier im Forum, als auch als Getrenntlebende.
In vielen Aspekten, die nun mein ‚neues‘ Leben betreffen, bin ich somit noch unerfahren und wohl auch recht naiv und kaum in der Lage, Ratschläge nach dem Aspekt gut und wertvoll oder falsch einzusortieren, da sich vieles plausibel anhört.
Da der Vater meiner Kinder seit Januar mit seiner neuen Partnerin zusammen lebt, wurde mir gesagt, dass dies eine eheähnliche Gemeinschaft sei und sich das auf den zu zahlenden Unterhalt auswirken würde. Ist das tatsächlich so? Wird das Gehalt der Partnerin mit in die Unterhaltszahlungen eingerechnet? Oder gilt das nur nach Eheschließung? Oder ist das einfach Mumpitz?
Danke für jede Antwort!
Liebe Grüße
Martina