Hallo,
wie viel private, zusätzliche Altersvorsorge darf ein nicht unterhaltspflichtiger Schwiegersohn monatlich ansparen?
Ist für den nicht unterhaltspflichtigen Schwiegersohn auch die Regelung , 5% seines jährlichen Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersvorsorge, verbindlich?
Darf der nicht unterhaltpflichtige Schwiegersohn, höhere Beträge zu seiner privaten, zusätzlichen Altersvorsorge sparen?
Welches jährliche Bruttoeinkommen ist zu berücksichtigen, wenn sich dieser nicht unterhaltspflichte Schwiegersohn in Altersteilzeit befindet, das aktuelle niedrigere Jahresbruttogehalt oder das höher Jahresbruttogehalt vor Beginn der Alterszeit?
Mit freundlichen Grüßen
Ilse