Kindesunterhalt wird nicht gezahlt

  • Guten Tag.
    Gestern erhielt ich nach über einem Jahr einen Anruf von meinem Ex-Freund und Erzeuger meiner 6 Jährigen Tochter.
    Dabei ist ihm wohl rausgerutscht, das er zwar "nur" Teilzeit angestellt ist, aber zum Großteil trotzdem zwischen 200 - 220 Stunden pro Monat arbeitet. Er hat noch nie Unterhalt bezahlt und eine Beistandschaft beim JA liegt bereits vor.


    Nun zu meinen Fragen:
    1. Darf er den Unterhalt einfach so verweigern, nur weil er als Teilzeitkraft angestellt ist und angeblich nicht so viel verdient?


    2. Wäre er nicht allgemein in der Pflicht so arbeiten zu gehen das er wenigstens den Mindestunterhalt zahlen kann?


    Ich bin alleinerziehend und muss schauen wie wir über die Runden kommen.. da ärgert es mich und macht mich traurig das er sich so damit brüstet mehr zu arbeiten als angegeben und trotzdem nichts zahlt..


    LG

  • Hi,


    einigen wir uns mal auf das Wort "Kindsvater," oder möchtest du als "Brutkasten" betitelt werden?


    So, frag das Jugendamt direkt, woran es hakst. Liegen die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn das Jugendamt überfordert ist, dann ist die Einschaltung eines Anwalts angesagt.


    Herzlichst


    TK

  • Natürlich nicht.


    Wenn ich mich morgen beim Jugendamt melde und die wirklich mit dem ganzen überfordert sind..
    Gibt es einen Weg Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen?
    Ich weiß nicht ob ich finanziell in der Lage bin, mir einen Anwalt leisten zu können.


    LG und danke für den Ratschlag :)

  • Ich gehe nur Teilzeit arbeiten da es hier leider keine Ganztagsbetreuung für die kleine gibt.
    Großeltern und Co. Sind auch zu weit weg.


    Den Unterhaltsvoschuss bekomme ich, bin ich auch ganz froh drüber. Hatte mich bis jetzt ja auch nie beschwert das er kein Unterhalt zahlt, aber wenn er sich am Telefon so damit brüsten muss finde ich das schon ziemlich ungerecht von ihm.

  • Hi,


    es gibt auch andere Betreuungsmodelle, z.B. Tagesmütter. Aber das ist hier nicht die Frage.Na ja, und am Telefon brüsten oder haben, das ist ja auch noch ein Unterschied.


    Also erst einmal gucken, wo man steht in der Beistandschaft, dann eventuell andere Wege einschlagen.


    Herzlichst


    TK