sind VL/Altersvorsorge bei der Berechnung von KU relevant?

  • In wiefern kommen die Beiträge zu einer
    betrieblichen Altersvorsorge oder die Beiträge zum VL (wird beides
    direkt vom Gehalt abgezogen) bei der Berechnung des Kindesunterhalt zum
    tragen?


    Ich habe versucht etwas rauszufinden,aber gerade zum Thema VL haben die Gerichte wohl noch nicht eindeutig entschieden?


    Wird vom AG (in den Gehaltsnachweiss des Jobcenters) denn der Netto oder Auszahlungsbetrag (abzüglich VL und Altersvorsorge) eingetragen?

  • Hallo,


    ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.


    Wie so oft beim Unterhalt kommt es auf den Einzelfall an. Beiträge zur Altersvorsorge können bei nicht selbstständigen Arbeitnehmern bis zu einer Höhe von 4% des Vorjahresbruttos berücksichtigt werden und vom durchschnittlichen Einkommen abgesetzt werden.
    Dabei können auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bzw. vermögenswirksame Leistungen anerkannt werden. Wichtig ist das die Beiträge tatsächlich geleistet werden.


    Entscheidend ist ob durch die Berücksichtigung der Beiträge der Mindestunterhalt für alle minderjährigen bzw. gleichgestellten Kinder gedeckt werden kann. Ist das nicht der Fall, müssen die Beträge nicht berücksichtigt werden.


    Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


    Chrischi


    Die Antworten können nicht als rechtsverbindlich angesehen werden.

  • Aber werden beim Gehaltsnachweiss beim JC/JA eh nicht die Brutto Gehälter angegeben?



    Dann wäre es ja egal ob und in welcher Form VL/Altervorsorge geleistet wird.



    Oder?

  • Hallo,
    nein beim JA/JC ( Jugendamt/Jobcenter) werden i.d.R die Nettoeinkommen angegeben.


    Beim Kindesunterhalt muss auch das Netto noch bereinigt werden


    edy

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  • Hallo,
    nein beim JA/JC ( Jugendamt/Jobcenter) werden i.d.R die Nettoeinkommen angegeben.


    Beim Kindesunterhalt muss auch das Netto noch bereinigt werden


    edy


    mhhhh....das würde aber bedeuten man könnte AV/VL so weit erhöhen bis man knapp über dem Mindestunterhalt ist ?(

  • Hallo,


    Die Altersvorsorge ist auf 24% gesamt begrenzt (Brutto)


    oder als sekundäre AV 4% vom Netto


    edy

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  • Hallo Smiff82,


    du hattest mir eine Nachricht geschickt, bitte schreibe diese hier ins Thema, damit auch andere mitlesen können.


    Was hast du mit dem Jobcenter zu tun? (möglicher Weise, reden wir aneinander vorbei?)


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()



  • Ich an sich habe nichts mit dem Jobcenter zu tun,aber da die Mutter unserer gemeinsamen Tochter (waren nicht verheiratet ) Leistungen nach SGB II bezieht will das Jobcenter von mir von Zeit zu Zeit den ausgefüllten Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber haben um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.


    Meine Frage basiert darauf ob es durch Anhebung des Beitrages zur VL und betrieblichen Altersvorsorge möglich ist in die darunter liegende Einkommensstufe zu rutschen.

  • Hallo smiff82,


    Von wem wurde die Berecnung des KU vorgenommen?


    wurde bei der Bereinigung alles genutzt ?


    edy

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  • Hallo,


    unabhängig davon ob das Jugendamt oder das Jobcenter den Unterhalt deines Kindes berechnet. Darauf kommt es erstmal nicht an.


    Es wird immer das Nettoeinkommen zu Grunde gelegt und bereinigt. Das Bruttoeinkommen ist nur wichtig um die 4% für die sekundäre Altersvorsorge zu berechnen.


    Du kannst den Beitrag zur Betrieblichen Altersvororge / VL zwar theoretisch unendlich erhöhen jedoch wird das Jugendamt / JC nur einen Betrag in Höhe von 4% des Vorjahresbruttos berücksichtigen.
    Bis zu dieser Grenze könntest du den Betrag erhöhen. Müsste man dann im Einzelfall schauen ob du damit in Einkommensgruppe 2 kommst.


    Hast du denn noch weitere Altersvorsorgebeträge geltend gemacht die berücksichtigt wurden? Riester Rente, Sparverträge, Eigentum?
    Wenn du willst könnte ich das hier auch mal an einem Beispiel vorrechnen?


    Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


    Chrischi


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  • Also vom Nettolohn gehen einmal der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge ab und VL.



    Da wir uns eventuell Eigentum anschaffen wollen,wäre meine Überlegung den Beitrag VL zu erhöhen um damit zu sparen.




    Gerne kannst es mir anhand eines Beispiels vorrechnen.

  • Hast du denn noch weitere Altersvorsorgebeträge geltend gemacht die berücksichtigt wurden? Riester Rente, Sparverträge, Eigentum?
    Wenn du willst könnte ich das hier auch mal an einem Beispiel vorrechnen?


    Welche Möglichkeiten hat man denn genau um Altersvorsorgebeiträge geltend zu machen? Bei der letzten Neuberechnung hatte ich eine andere Steuerklasse,von daher war es damals für mich so von Belang.

  • Seit der letzten Berechnung bin ich ausserdem verheiratet. Stuft das nicht die Zahlung herab?Denn schliesslich bin ich doch gegenüber meiner Frau dann unterhaltspflichtig.

  • Hallo,


    Also vom Nettolohn gehen einmal der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge ab und VL.



    Da wir uns eventuell Eigentum anschaffen wollen,wäre meine Überlegung den Beitrag VL zu erhöhen um damit zu sparen.


    Eigentum (Immobilien) können auch der Altersvorsorge angerechnet werden


    Seit der letzten Berechnung bin ich ausserdem verheiratet. Stuft das nicht die Zahlung herab?Denn schliesslich bin ich doch gegenüber meiner Frau dann unterhaltspflichtig.


    Die DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.


    edy

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  • Da ich ja eh immer eine Stufe hochgesetzt wurde (weil ja nur eine Unterhalstberechtigte Person vorhanden war) müsste ich doch dann wieder eine Stufe zurück und das Zahlen was dem Einkommen tatsächlich entspricht.