In wiefern kommen die Beiträge zu einer
betrieblichen Altersvorsorge oder die Beiträge zum VL (wird beides
direkt vom Gehalt abgezogen) bei der Berechnung des Kindesunterhalt zum
tragen?
Ich habe versucht etwas rauszufinden,aber gerade zum Thema VL haben die Gerichte wohl noch nicht eindeutig entschieden?
Wird vom AG (in den Gehaltsnachweiss des Jobcenters) denn der Netto oder Auszahlungsbetrag (abzüglich VL und Altersvorsorge) eingetragen?