Nachehelicher Unterhalt und Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    nach langem hin und her hat sich eine Bekannte auf einen Vergleich eingelassen.
    Der Mann hat sich bereit erklärt insgesamt 5 Jahre monatlich 400 Euro zu bezahlen.Für das Jahr 2017 hat er Ende 2017 eine Einmalzahlung von 4800 Euro geleistet.Bei der Steuererklärung für 2017 ist nun folgendes aufgetreten...
    Und zwar hat sie die Einmalzahlung unter "Unterhaltsleistungen" angegeben. Dadurch hat sie nun eine Steuerlast von ca. 200 Euro die sie ohne dieser Leistung nicht hätte. Sie ist ja verpflichtet das anzugeben, weil sie im Jahr 2015 der Anlage U zugestimmt hat. Bisher hat sie diese NICHT widerrufen. So viel ich weiß, kann sie dieser Zustimmung ab kommenden Jahr 2019 widerrufen, richtig ? Das heißt, für die Unterhaltsleistungen 2018 gilt diese noch und sie muss diese auch bei der Erklärung für 2018 angeben ?


    Vielen Dank !

  • Hallo,


    bei Zustimmung der Anlage U wird auch ein Nachteilsausgleich zugesichert.


    Der Nachteil ist hier vom Mann zu ersetzen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    danke für das Feedback !


    Das sehe ich eigentlich auch so. Sie sollte ihrem Ex schriftlich eine Frist setzen und dann zum Gericht ?!
    Wenn sie die Zustimmung zur Anlage U widerruft, dann geht es ja erst ab Januar 2019. Bedeutet das, dass sie den erhaltenen Unterhalt für 2018 angeben (versteuern) muss, oder erst ab 2019 ?

  • Dieses Vorgehen ist nicht zielführend. Der UH-Zahler hat einen Rechtsanspruch auf Zustimmung zum Realsplitting. Die "Anlage U" ist nur ein formalisierter Weg der Zustimmungserteilung.

    Im Zweifelsfall kann diese auch gerichtlich verfügt werden.