Hallo zusammen,
nach langem hin und her hat sich eine Bekannte auf einen Vergleich eingelassen.
Der Mann hat sich bereit erklärt insgesamt 5 Jahre monatlich 400 Euro zu bezahlen.Für das Jahr 2017 hat er Ende 2017 eine Einmalzahlung von 4800 Euro geleistet.Bei der Steuererklärung für 2017 ist nun folgendes aufgetreten...
Und zwar hat sie die Einmalzahlung unter "Unterhaltsleistungen" angegeben. Dadurch hat sie nun eine Steuerlast von ca. 200 Euro die sie ohne dieser Leistung nicht hätte. Sie ist ja verpflichtet das anzugeben, weil sie im Jahr 2015 der Anlage U zugestimmt hat. Bisher hat sie diese NICHT widerrufen. So viel ich weiß, kann sie dieser Zustimmung ab kommenden Jahr 2019 widerrufen, richtig ? Das heißt, für die Unterhaltsleistungen 2018 gilt diese noch und sie muss diese auch bei der Erklärung für 2018 angeben ?
Vielen Dank !