Unterhaltspfändung beendet, was tun ?

  • Hallo, bin neu im Forum


    mein Thema fürs Forum. Ein Freund von mir hatte eine Unterhaltspfändung, die vollständig über den Arbeitgeber beglichen wurde. Der Pfändungsbeschluss war aber auch an seine Bank geschickt worden.
    Nun meldet aber seine geschiedene Frau nicht der Bank, daß die Pfändung beglichen wurde. Er bleibt somit auf seinen 900,00 € Selbstbehalt sitzen. Die Bank teilt mit nur seine gesch. Frau könne die Pfändung für erledigt erklären. Sein Anwalt sagte ihm, er würde ihn nur mit einer Rechtsschutzversicherung vertreten. Seine Rechtsschutzversicherung meinte wohl, dies würde per Unterhaltsrechtsschutz, die zusätzlich erworben werden könne getragen werden. Bei Neuabschluss einer solchen würde sie aber nicht einspringen, da es sich um ein schon laufendes Verfahren handelt. Ich finde, daß ist schon, wenn alles so stimmt Irrsinn. Bleibt ein solcher Mensch nun bis zum Sankt-Nimmerleinstag bei seinen 900,00 € ? Ich finde, dies wäre eine Diskussion wert.


    MFG Dimart

  • Hallo,


    Wenn er den Mindestunterhalt zahlt, ist es doch egal wie hoch sein Selbstbehalt ist.


    edy

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