Kind zuhause / im Heim

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Kind lebte bei der Mutter. Der Vater zahlte Unterhalt.
    Kind kam ins Heim, das Jugendamt (Beistandschaft) informierte den Vater aber erst 1 Woche später so das noch eine Monats-Zahlung an die Mutter ging.


    Nun gibt es das Problem das das Jugendamt Geld für das Heim will und dies ab dem Datum als das Kind dort einzog. Die Mutter hat aber parallel noch für über 1 Monat Unterhalt bekommen das sie nicht zurückzahlen will.


    Ideen?

    Dem JA scheint das egal zu sein und Vater hat wohl "Pech".. Zitat: "die Zahlung kann nicht berücksichtigt werden".
    Das Geld von der Kindsmutter zurück zu bekommen scheint hoffnungslos.


    Verschulden liegt einzig und alleine beim Jugendamt. Vater zahlte brav so wie die es immer forderten. Dort wechselte gerade die Beistandschaft und es dauerte 1 Woche bis Vater über dem Einzug im Heim informiert wurde. Dummerweise war er zum Ende eines Monats so das eine unnötige Unterhaltszahlung zu schnell an die Mutter ging.. Auch wollte der Vater schon immer lieber über das Jugendamt zahlen da er Probleme schon kommen sah - dies wurde vom JA abgelehnt und Zahlungen direkt an die Kindsmutter gefordert.





    PS:
    Zahlungen an Unterhalt: 417,- EUR / Mon.
    Zahlungen für das Jugendheim: 259,- EUR / Mon. - diese werden sozialer Berechnet. 25% vom Netto Lohn weniger.


    Somit ergibt sich eine Rechnung:
    1. Monat im Heim für Vater "kostenlos"
    2. Monat im Heim kostet Vater eigentlich nur 101,- EUR
    3. Ab 3. Monat regulär 259,- EUR
    theoretisch...


    praktisch soll Vater doppelt zahlen! :(

  • Hallo Adamk,


    i.d.R : gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.


    Auch wenn das Kind von heute auf morgen ins Heim kommt, werden die Kosten nicht


    sofort von 100% auf 0% zurückgehen.


    Hier stellt sich auch die Frage ob nun die Mutter nicht auch barunterhaltpflichtig ist ( Betreuung fällt
    ziemlich weg).


    Wurde der Anteil der Heimkosten auf dich und die EX "geteilt" ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ja natürlich haben wir Ideen. Die erste Frage wäre, ob hier ein Bescheid ergangen ist, oder ob das nur im Rahmen der Beistandsschaft durch mündliche Info erfolgte. Hier kann das JA nämlich auf zwei Wegen tätig werden. Als "Rechtsanwalt" des Kindes oder aber durch öffentlich-rechtlichen Bescheid.


    Unterhaltsrente ist familienrechtlich gesehen im Voraus zu zahlen. Das ist geschehen, da die Mutter offensichtlich noch das Sorgerecht hat, auch an die richtige Adresse. Dieser Unterhalt darf m.E. auch nicht als verbraucht gelten, wie Edy meint, einfach, weil das Kind nicht mehr bei der Mutter lebte. Familienrechtlich obliegt es aber der Mutter, das zu regeln.


    Jetzt kommen wir zur öffentlich-rechtlichen Seite. Wenn denn ein Bescheid ergehen sollte/ergangen ist, dann wäre zu prüfen, ob dieser Bescheid auch rückwirkend ergehen kann. Da müsste ich dann nochmals genau nachgucken. Wahrscheinlich nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn Unterhaltsleistungen erbracht sind, wie es das Gesetz vorsieht. Dann muss sich die Behörde an die Person wenden, die den gleisteten Unterhaltsbeitrag nicht weitergeleitet hat.


    Herzlichst


    TK