Liebes Forum,
trotz langer Beschäftigung mit dem Thema hätte ich noch einige Fragen, bei denen ich noch auf keine "eindeutige" Antwort gestoßen bin. Vielleicht gibt es die ja auch noch nicht.
Es geht um folgenden Fall:
- Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung zur Altersvorsorge, noch nicht abbezahlt. Einnahmen: 500 Euro, Ausgaben: je 200 Euro Zinsen und Tilgung plus 100 Euro Hausgeld. Gelesen habe ich, dass Zinsen in Abzug gebracht weren können, Tilgungsraten ggf.
1. in Höhe der Mieteinnahmen / als zusätzliche Altersvorsorge -
2. hier liest man einmal von 5%,
3. an anderer Stelle von 25%, da es sich um Einkommen aus selbständiger Tätigkeit handelt (siehe http://elternunterhalt-info.de…s-zaehlt-als-einkommen-2/).
Wie rechnen die Sozialämter hier denn üblicherweise (1, 2 oder 3 )?
- Bei Besitz von mehreren Wohnungen zur Altersvorsorge, die alle in unterschiedlichem Ausmaß abbezahlt sind, aber keine vollständig, könnte der Fall eintreten, dass man formal über dem Schonvermögen liegt. Müssten diese dann ggf. veräußert werden?
- Zählt die Pflichteinzahlung in eine Zusatzversorungskasse im öffentlichen Dienst (betriebl. Pflicht-Altersvorsorge mit AG- und AN-Anteil) als zusätzliche Altersvorsorge?
Danke.