Guten Morgen liebe Forengemeinde zum Thema Elternunterhalt,
auf meiner Suche nach einer Austauschplattform zum Thema Elternunterhalt bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, hier zumindest Ansatzpunkte zu finden, die mir bei meiner Fragestellung helfen können. Allen womöglich Antwortenden danke ich bereits jetzt für die Unterstützung.
Folgender Sachverhalt:
Zugang Rechtswahrungsanzeige / erste Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit: Oktober 2015 -> erste Unterhaltsforderung konnte nach langem Ringen mit dem Sozialamt abgewendet werden
Unterhaltspflichtige Person: Mutter
persönliche Lebensumstände: verheiratet, 1 Kind, Mitte 30
selbstbewohntes Doppelhaus (verschuldet) -> 50%/50% Eigentum von Mann und Frau
vermietete 1-Zimmer-Eigenumtswohnung (schuldenfrei) -> Eigentum des unterhaltspflichtigen Sohnes
Zugang zweite Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit: Juli 2018 -> wir gehen aufgrund der nicht wesentlich geänderten Lebensumstände weiterhin vom Freibleiben der Unterhaltspflicht aus
Nun meine eigentliche Frage:
Ich als unterhaltspflichtiger Sohn besitze eine (wie oben beschrieben) schuldenfreie 1-Zimmer Wohnung, welche vermietet ist. Hier stehen nun größere Reparaturen an, welche in den hohen 4-stelligen Bereich gehen könnten. Ich trage mich daher mit dem Gedanken die Immobilie zu verkaufen und mit dem Erlös einen Teil der Schuld des selbstgenutzten Eigentums (Doppelhaushälfte) zu entschulden. Meine Sorge ist jedoch, dass der generierte Erlös vom Sozialamt als unterhaltspflichtiger Betrag herangezogen wird und somit der eigentlich verfolgte Plan nach hinten los geht. Gibt es hierzu Regelungen, welche meine Sorge entkräften könnten oder muss ich vielmehr eben jenes Szenario der Verwertung des Erlöses für den Elternunterhalt fürchten?
Grundsätzlich läge mir sehr am Verkauf der Eigentumswohnung, da 1. keine wirkliche Rücklage vorhanden ist für die zur Diskussion stehende Sanierung und ich 2. das Risiko des Vermieterdaseins gerne ablegen würde.
Darüber hinaus wäre die Umschuldung der selbstgenutzten Immobilie meine eigentliche Priorität.
Wäre klasse, wenn ich hier Anhaltspunkte zur Rechtslage finden würde.
Bei weiteren Fragen zur Konkretisierung bitte einfach fragen.
Euch allen besten Dank und viele Grüße
dhjens