Selbstbehalt bei weiteren Kindern im Wechselmodell

  • Guten Tag und hallo,


    ich komme bei meinen Recherchen einfach nicht weiter. Vielleicht finde ich ja hier schon mal einen ersten Rat...


    Ich habe drei Kinder von zwei unterschiedlichen Vätern. Bisher haben alle drei Kinder bei mir gelebt, bei meinem ältesten Sohn (14)
    aus der ersten Beziehung war ich quasi alleinerziehend, die beiden jüngeren Kinder sind im Genuß des Wechselmodells. Ich bin bei ihnen
    sozusagen "alleinerziehend auf Zeit". 2/3 des Monats verbringen die Kinder bei mir, 1/3 beim Vater (wir wohnen nah beieinander). Wir haben gegenseitig
    keine Unterhaltsansprüche,und teilen uns sogar das Kindergeld (jeder erhält ein Kindergeld). Der Vater meines großen Sohnes (wohnt 100 km weit weg)
    hat die ersten 8 Lebensjahre gar keinen Unterhalt gezahlt, dann 2 Jahre lang einen Kompromiss (100 € monatlich - mehr eine Geste als reale Unterstützung)
    damals galt noch das alte Unterhaltsvorschussgesetz - ich habe damals 3 oder 4? Jahre lang 125€ von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten (als mein
    Sohn 2 Jahre alt war), danach hatte ich keinen Anspruch mehr darauf. Zum 10. Geburstag habe ich dann endlich einen Unterhaltstitel durchgesetzt, danach kam (mit vielen Vorwürfen) tatsächlich der Regelbetrag auf mein Konto (allerdings immer etwa 15 Tage zu spät... aber was soll`s, war ja besser als zuvor ;-) )
    Finanziell muss ich dazu sagen, dass ich während der letzten Jahre mit Hilfe eines Studienkredits nochmal studiert habe, mein Referendariat bewältigt habe,
    und jetzt endlich im Beruf angekommen bin. War finanziell wirklich oft furchtbar... aber dafür eine gute Perspektive.


    Jetzt mein aktuelles Anliegen:
    Mein Sohn hatte nun seit einem Jahr den starken Wunsch, zu seinem Vater zu ziehen, und ich habe ihn darin unterstützt. Es war sicher eine gute Entscheidung,
    die zwei Männer verstehen sich überraschend gut und ich bin glücklich darüber - auch wenn ich den gemeinsamen Alltag sehr vermisse. Und alle
    zwei Wochen Wochenende ist schon sehr wenig - aber für einen Sohn in der Pubertät sicher angemessen.
    Jetzt hat der Kindsvater auch gleich das Jugendamt wg einer Berechnung eingeschaltet und die ist folgendermaßen ausgefallen:


    Das bereinigte Gehalt ist bei mir 1.780€
    Ich bekomme den Selbstbehalt von 1.080€
    und der Rest wird auf meine drei Kinder aufgeteilt.
    Von den 700€ steht dem Ältesten natürlich mehr zu, als den jüngeren Geschwistern.
    340€ für ihn, 180,- für die beiden anderen.


    Jetzt habe ich leider das Problem, dass ich nicht weiß, ob bei dieser Berechnung
    berücksichtigt werden kann, dass ich für die beiden anderen Kinder keine Unterhaltsleistungen
    erhalte und mir sogar ein Kindergeld fehlt.
    Als freiwillig Versicherte muss ich monatlich 470€ Krankenkasse zahlen. Und für den
    Selbstbehalt von 1080€ kann ich mir als Alleinstehender natürlich realistisch eine kleine Wohnung
    und den Lebensunterhalt finanzieren, aber doch nicht einen Drei-Personen-Haushalt, Betreuungskosten,
    Schulbedarf, ect. Da bringen mich die 180,€ pro Kind auch nicht so wirklich weiter. Das Auto und die
    Fahrtkosten (300€ monatlich) sind ja gottseidank bei der Bereinigung des Einkommens angerechnet worden.


    Egal, wie ich das durchrechne, ich kann das im Moment wirklich nicht aufbringen. Im Moment zahle ich wenigstens 90,00€
    pro Monat, damit ich wenigstens irgendetwas beisteuere.
    Und ich frage mich, ob ich einfach noch mehr Abstriche machen muss, oder ob mir als Alleinversorgerin meiner Kinder
    in meinem Haushalt dann doch wenigstens ein kleiner Betrag mehr im Selbstbehalt zusteht.


    Und davon abgesehen, überlege ich nun, ob ich in Erwägung ziehen sollte, den über Jahre verweigerten Unterhalt des
    Kindesvaters einzuklagen, um damit die laufenden Kosten zu decken... aber da stehen die Chancen wohl gar nicht
    so gut... Obwohl ich rechnerisch auf eine Summe von ca. 30.000€ komme, die der Vater in den 10 Jahren säumigen
    zahlens mindestens eingespart hat.


    Vielleicht hat jemand einen hilfreichen Gedanken hierzu!
    Schon mal vielen Dank!!!

  • Hallo SophiaM.


    Wie hoch ist denn dein Nettoeinkommen?


    Die freiwillige KV wurde bei der Bereinigung berücksichtigt?


    Wie alt sind die Kinder?


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo lieber edy,
    Danke für deine Nachfrage!


    mein Nettoeinkommen ist 2.050 €
    ich brauche mein Auto, um täglich zu einem 18Km entfernten Dorf zu kommen, zu dem
    es von meinem Wohnort keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt, die zu meinen Arbeitszeiten fahren.
    Da hatte ich schon mal die Info bekommen, dass wohl 0,30€ pro Kilometer angerechnet werden. Das
    wären dann bei mir knapp über 200€.
    Die freiwillige KV habe ich ja angegeben. Die Frau vom Jugendamt war damals bei einem Telefonat
    aber schon so fuchsig und hat mich fast beschimpft, weil ich ihr meine Situation nur "erklären" wollte, da
    habe ich gar nicht nochmal genau nachgehakt, es aber im Formular angegeben, in einem separaten Anschreiben
    auch nochmal geschrieben.
    In Formularen zum Ausfüllen gibt es für meine familiäre Situation meist keinen Vordruck zum ankreuzen :-(


    Meine anderen beiden Kinder sind 9 und 11 Jahre alt.

  • Lieber Edy,


    richtig, genaugenommen habe ich nur zwei deiner Fragen beantwortet.


    zu der dritten:
    Wie meinst du das?
    Ich habe doch nur den Bescheid, dass das bereinigte Einkommen 1780 ist.
    Und die Info recherchiert, dass dabei in der Regel KK und Fahrtkosten (siehe oben) berücksichtigt sind.
    Bei fast 470€ KK und 200€ Fahrkosten (670€) scheint davon ja irgendwas
    zu einem bestimmten Anteil berücksichtigt worden zu sein.
    Das Jugendamt legt darüber ja schriftlich nicht automatisch Rechenschaft ab.


    Deshalb frage ich ja hier...

  • Hallo SophiaM.,


    eine Berechnung ( auch vom Jugendamt) sollte nachvollziehbar sein.


    Lass dir die Berechnung zuschicken oder verlange " Einsicht".


    Du musst doch nachvollziehen können, was bei der Bereinigung alles akzeptiert wurde und was nicht.


    edy

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