Hallo,
mein Mann zahlt Unterhalt für ein Kind. Dieses wird Ende Oktober 12. Damit wird eine automatische Unterhaltserhöhung fällig, da ein Unterhaltstitel besteht.
Hierzu habe ich 2 Fragen:
1. Ab wann konkret muss der erhöhte Unterhalt gezahlt werden? Schon im Monat des Geburtstages oder im Folgemonat?
2. Wir haben auch ein gemeinsames Kind, welches 1 Jahr alt ist. Muss mein Mann trotzdem automatisch auf Grund des Titels den Unterhalt erhöhen oder wird auch unser gemeinsames Kind berücksichtigt?
LG
SE
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Hi Sonnenstrahl,
die Angaben sind ein wenig dürftig. Da kann man noch nicht substantiiert antworten. Also, existiert ein Titel? Ist der dynamisch? Wie ist der Unterhalt berechnet worden, auf welcher Basis? Gab es Euer Kind da schon?
Herzlichst
TK
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Hallo TK,
Danke für die Antwort. Ja, ich glaube dass ist ein dynamischer Titel. Es steht leider nicht spezifisch auf der Urkunde. Aber ich bin der Meinung, dass das die Sachbearbeiterin hat fallen lassen.
Bei der letzten Unterhaltsneuberechnung war unser gemeinsames Kind noch nicht geboren.LG
SE -
Der Unterhalt ist von eine Rechtsanwältin auf Grund von Einkommensnachweisen berechnet worden
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Hi,
immer noch die Frage, existiert ein Titel, wie ist der ausgestaltet?
Herzlichst
TK
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Ja, es existiert ein dynamischer Titel.
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Hi,
damit erhöht sich der Unterhalt durch die neue Altersgruppe automatisch, ob eine Reduzierung durch das weitere Kind möglich ist, können wir hier nicht abschätzen. Wenn ja, dann müsste der Titel abgeändert werden.
Herzlichst
TK
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Hallo Sonnenstrahl,
Wie hoch ist das Nettoeinkommen des Kindesvaters
edy
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Hallo,
danke erstmal für diese Auskunft.Das Nettoeinkommen beträgt 1800€.
Ab welchen Zeitpunkt ist denn der erhöhte Unterhalt zu zahlen? Ab dem Monat des Geburtstages oder dem Folgenmonat?
LG
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Sonnenstrahl, nimm es mir nicht übel, aber ich klinke mich hier aus. Du erwartest ganz detaillierte Anworten und Hilfestellungen, kommst aber mit nichts rüber. Wie soll das gehen? Durch Hellsehen, mit Kristallkugel oder ohne?
Herzlichst
TK