Liebes Forum,
folgendes Szenario:
A&B heiraten. A besitzt ein Konto das im Zuge der Heirat in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt wird. Das Geld welches A in die Ehe mit eingebracht hat verbleibt auf dem Konto.
A&B wollen sich trennen und daher auch die Konten wieder trennen. Wem gehört das Anfangsguthaben?
Liebe Grüße
Bernd