Absetzbarkeit von Kitakosten usw.

  • Hallo,


    momentan zahle ich 370 Euro Unterhalt für meine Tochter. Daß ich davon in meiner Steuer nichts absetzen kann, ist mir klar. Da die Mutter Hartz4 Bezieherin ist zahle ich auch die Kindergartenkosten. Da diese erhöht wurden klettern die Ausgaben daurch insgesamt mittlerweile auf über 600 Euro im Monat. Da wird es für mich jetzt echt auch sehr knapp. Kann es wirklich sein, daß das alles mit rechten Dingen abläuft? Ich kann nichts steurlich als Sonderausgaben absetzen und gebe aber weit über ein Viertel meines Nettos für meine Tochter ab? Ich habe auch kein Sorgerecht, die Kosten sind deshalb so hoch, weil die Mutter nur einen Montessori-Kindergartenplatz gefunden hat, was ich allerdings auch gut finde. Danke für eure Einschätzung.


    Liebe Grüße
    Maxl

  • Hallo TK,


    danke für den Hinweis auf das Familienrecht. Im Jugendamt wurde mir gesagt, daß ich die Kita-Kosten alleine tragen muss, weil die Mutter keine Einkünfte (nur Hartz4) hat. Ist das denn nicht korrekt?


    Schöne Grüße
    Maxl


    PS: Die Gebührenordnung ist wohl so korrekt, da sind auch die Verpflegungskosten dabei...

  • Hi,


    Mehrbedarf ist in der Regel hälftig zu teilen. Im Innenverhältnis, also zwischen den Eltern. Im Außenvrhältnis wird dann möglicherweise nur einer zur Zahlung herangezogen. Aber zunächst muss man mal wissen, ob überhaupt richtig gerechnet worden ist, wie die ganze Gebührenregelung aussieht. Deshalb mein Hinweis auf den Einstieg in die Problematik.


    Sehe gerade dein P.S.: dann sind auf jeden Fall die Verpflegungskosten in Abzug zu bringen. Hast du die Gebührenordnung zur Hand, überprüft, was da drinne steht? Mit einem "wohl" kommt man da nicht weiter.


    Herzlichst


    TK