Unterhalt trotz Studienabbruch

  • Hola!


    Zu meiner Fragestellung:
    Ich bin 25 Jahre alt und werde im Oktober ein Psychologie-Studium beginnen.
    Nun schaut es so aus, dass ich im Jahr 2012 mein Abitur abgeschlossen habe, danach 4 Semester Zahnmedizin studiert habe , jedoch abgebrochen habe.
    Danach war ich für 4 Monate in einer Psychotherapeutischen Einrichtung und war dann in einem halbjährigen Arbeitsverhältnis.
    Seit letztem Jahr im Oktoberbin ich vom Amt krankgeschrieben worden, was bis August 2018 anhielt.
    Diesbezüglich stellt sich mir die Frage, ob ich überhaupt berechtigt bin, Unterhalt meiner Eltern einzufordern?
    Am Rande sei erwähnt, dass ich bis auf die ersten 4-5 Monate im Zahnmedizin-Studium, außer des Kindergeldes , nicht unterstützt wurde.


    Ich hoffe ganz arg, dass mir jemand weiter helfen kann
    Mit verzweifelten Grüßen
    Franzi

  • Hi,


    Krankscheibungen gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Und ein Amt stellt auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, das macht der behandelnde Arzt. Aber abgesehen davon: nach 4 Semestern Studium dürfte das Merkmal "Zügigkeit" als Voraussetzung für Ansprüche gegen die Eltern nicht mehr existieren.


    Vorrangig ist BaföG ohnehin zu beantragen. Achtung: Die Berechnung von Bafög bezieht das Einkommen der Eltern mit ein,auch wenn familienrechtlich kein Anspruch mehr besteht, wie es hier der Fall sein dürfte.


    Herzlichst


    TK