Darlegungs und Beweislast für volljährige Tochter

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich bin neu hier und habe in der Suche nichts gefunden. Ich möchte mich kurz vorstellen und mein Problem schildern.


    Mein Name ist Juergen und ich habe eine volljährige Tochter die noch zur Schule geht und bei mir lebt. Von der Kindsmutter bin ich seit ca. 9 Jahren geschieden und habe zu Beginn Regelmässig Unterhalt gezahlt. Als meine Tochter vor ca. 3 Jahren zu mir gezogen ist hat dann meine Exfrau ihrerseits den Unterhalt gezahlt. Von daher alles OK.


    Das Problem fängt damit an das meine Tochter mit erreichen der Volljährigkeit einen Anwalt beauftragt hat den Unterhalt, den wir jetzt beide in Bar zu begleichen haben, einzufordern. Ich habe meine nötigen Unterlagen dem Anwalt meiner Tochter übergeben und dachte das Thema sei erledigt. Jetzt habe ich Post vom Anwalt meiner Exfrau bekommen in dem er mich auffordert meine Vermögensverhätnisse ihm gegenüber offen zu legen. Er möchte die Gehaltsabrechnungen, Spesenabrechnungen, Sonderzahlungen, Steuererklärungen im original von mir mit Fristsetzung zugeschickt bekommen.


    Er hat den § 242 BGB angeführt und mir angedroht, sollte ich mich weigern, direkt ohne weiteres Anschreiben Klage einzureichen.


    Meine Konkrete Frage lautet:


    1: Bin ich meiner Exfrau gegenüber diese Informationen schuldig oder nicht? Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht nicht.
    2: Muss ich diese Unterlagen wirklich im Original herausgeben falls ich dazu verpflichtet wäre oder muss er auch eine Kopie akzeptieren?


    Ich bedanke mich schon mal bei allen die mir bei diesem Thema helfen können.


    Liebe Grüße
    Juergen_73

  • Hallo Jürgen,


    du bist deiner ex nicht schuldig dein EK offenzulegen.


    Die Offenlegung deiner Einkommenverhältnisse musst du nur deiner Tochter nachweisen,


    Tochter und Mutter haben verschiedene Anwälte?


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    danke für die schnelle Antwort. Meine Tochter hat einen eigenen Anwalt über einen Beratungsschein weil sie noch Schülerin ist und über kein Einkommen verfügt.
    Meine Ex hat einen anderen Anwalt als meine Tochter.
    Juergen_73

  • Hallo Jürgen,


    Du musst deiner Tochter dein Einkommen darlegen , nicht deiner EX


    edy

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  • Hi,


    kleine Ergänzung: zunächst muss der Unterhalt natürlich neu errechnet werden, auch unter voller Berücksichtigung des Kindergeldes. Wenn der Betrag dann feststeht, dann hast du, weil die Tochter bei dir lebt, das Wahlrecht, ob du deinen Anteil in bar leistest oder aber in Naturalien, also freie Kost und Unterkunft u.s.w.


    Ganz ehrlich, ich wäre etwas angemufft, wenn mein Kind, was bei mir lebt, nur weil es gerade volljährig ist, einen Anwalt gegen mich einschaltet.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    das mit meiner Tochter ist schon alles OK. Es geht lediglich darum das ich ihrem Anwalt meine Daten übergeben muss damit er den Unterhalt ausrechnen kann.
    Mir geht es wirklich nur um das Thema ob ich meiner Exfrau Auskunft Schulde so wie es ihr Anwalet verlangt oder nicht.


    Gruß Juergen

  • Hi,


    okay. Es gibt in der Tat einige Gerichtsentscheide, die sagen, auch das andere Elternteil habe einen Direktanspruch, also nicht über den "Umweg" des Kindes. Das sind, soweit ich das überblicke, die Fälle, in denen das Elternteil, bei dem das Kind lebt, vom Kind verklagt werden müsste, und das, so die Gerichte, sei nicht zumutbar. Der Fall liegt hier aber nicht vor. Denn du gibst dem Kind ja die Auskünfte.


    Ich würde dem Anwalt der Frau mitteilen, dass du deiner Auskunftspflicht gegenüber dem Kind nachgekommen seist. Kein Wort mehr, das wars.


    Herzlichst


    TK