Hallo,
wir brauchen bitte einen Rat. Mein Mann hat einen 11jährigen Sohn aus erster Ehe.
Früher hat sein Sohn 300 km weit vom Wohnort meines Mannes entfernt gewohnt. Da hat er ihn an den Wochenenden zu sich geholt und wieder nach Hause gebracht.
Dann ist seine Ex-Frau mit seinem Sohn nach Berlin gezogen - das waren dann 500 km. Zu viel um den Kleinen zu sich zu holen am Wochenende.
Seine Ex-Frau hat ihm den Umzug damals mitgeteilt und gleich angeboten, dass mein Mann seinen Sohn in Berlin besuchen kann und dort bei ihm übernachten kann.
Das hat jetzt viele Jahre funktioniert (etwa 4 Jahre).
In der Zwischenzeit sind auch wir umgezogen. Die Distanz beträgt nun 800 km. Dennoch besucht mein Mann seinen Sohn etwa alle 2-3 Wochen in Berlin.
Mein Mann ist heute wieder zu seinem Sohn gefahren. Der Besuch war besprochen. Das Gästebett war aus dem Zimmer seines Sohnes entfernt. Es gibt nur noch eine 1,40m
breite, nicht ausziehbare Couch. Er hat bis 20:30 Uhr versucht seine Ex-Frau zu erreichen, sie geht aber nicht ans Telefon und reagiert auch auf Nachrichten nicht.
Ich habe ihm nun gerade ein Hotelzimmer gebucht. Zwei Nächte 200 €. Überhaupt nichts besonderes, MotelOne.
Kann er diesen Betrag vom Unterhalt abziehen? Wenn er alle drei Wochen 200 € für ein Hotel zahlen muss, dann kann er seinen Sohn nicht mehr so häufig sehen.
Die Zustimmung zum Umzug war damals mit der Vereinbarung, dass er bei seinem Sohn übernachten kann.
Danke für Eure Hilfe
Ines