Hotelkosten vom Unterhalt abziehen?

  • Hallo,


    wir brauchen bitte einen Rat. Mein Mann hat einen 11jährigen Sohn aus erster Ehe.
    Früher hat sein Sohn 300 km weit vom Wohnort meines Mannes entfernt gewohnt. Da hat er ihn an den Wochenenden zu sich geholt und wieder nach Hause gebracht.


    Dann ist seine Ex-Frau mit seinem Sohn nach Berlin gezogen - das waren dann 500 km. Zu viel um den Kleinen zu sich zu holen am Wochenende.
    Seine Ex-Frau hat ihm den Umzug damals mitgeteilt und gleich angeboten, dass mein Mann seinen Sohn in Berlin besuchen kann und dort bei ihm übernachten kann.
    Das hat jetzt viele Jahre funktioniert (etwa 4 Jahre).


    In der Zwischenzeit sind auch wir umgezogen. Die Distanz beträgt nun 800 km. Dennoch besucht mein Mann seinen Sohn etwa alle 2-3 Wochen in Berlin.


    Mein Mann ist heute wieder zu seinem Sohn gefahren. Der Besuch war besprochen. Das Gästebett war aus dem Zimmer seines Sohnes entfernt. Es gibt nur noch eine 1,40m
    breite, nicht ausziehbare Couch. Er hat bis 20:30 Uhr versucht seine Ex-Frau zu erreichen, sie geht aber nicht ans Telefon und reagiert auch auf Nachrichten nicht.
    Ich habe ihm nun gerade ein Hotelzimmer gebucht. Zwei Nächte 200 €. Überhaupt nichts besonderes, MotelOne.
    Kann er diesen Betrag vom Unterhalt abziehen? Wenn er alle drei Wochen 200 € für ein Hotel zahlen muss, dann kann er seinen Sohn nicht mehr so häufig sehen.
    Die Zustimmung zum Umzug war damals mit der Vereinbarung, dass er bei seinem Sohn übernachten kann.


    Danke für Eure Hilfe


    Ines

  • Hallo senib,


    einfach irgend etwas selbstständig abziehen geht natürlich nicht.


    besteht ein Unterhaltstitel?
    Dieser müßte dann entsprechend abgeändert werden.


    wie hoch ist der derzeitige Betrag der gezahlt wird ?


    edy




    edy

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  • Hi,


    dass ein Gästebett ewig im Zimmer des Kindes stehen muss, ich weiss nicht so recht. Es gibt doch diese sich automatisch aufblasbaren Gästebetten, gar nicht teuer, vielleicht könnte man sich mit der Ex dahingehend einigen, dass er so ein Teil kauft, darauf pennt, und das zwischen den Besuchen im Keller verschwindet. Hotel muss also nicht sein. Und, ich sehe auch nicht mal ansatzweise einen dahingehenden Anspruch. Das Kind soll also den Umgang des Vaters finanzieren?


    Vielleicht mal ein anderer Gedankengang. DAs Kind ist in dem Alter, in welchem auch ein seltener Sehen und dafür länger Sinn macht. Es soll ja auch am Leben des Vaters teilnehmen, und das Leben des Vaters findet nun mal bei euch statt. Es gibt betreute Bahnfahrten und Flüge. Die Mutter müsste dann das Kind eben dann zum Bahnhof bringen, dort der "Kinderzugbegleiterin" übergeben und ihr müsstet es am Zug abholen. Auch mal über so Programme nachdenken. Und - bei fast 14 Wochen Schulferien im Jahr, da sollte es doch nicht allzu schwer fallen, eine altersgerechte Lösung zu finden, die auch den sich ändernden Bedürfnissen des Kindes Rechnung trägt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für die Antworten.
    Ja es gibt einen Unterhaltstitel. Es werden 450 € Unterhalt monatlich gezahlt.


    Natürlich muss nicht bis in alle Ewigkeit ein Gästebett in den Zimmer stehen. Das ist auch gar nicht der Punkt.
    Meinem Mann ist gestern gesagt worden, dass es nicht mehr erwünscht ist, dass er dort übernachtet.
    Das kann ich sogar nachvollziehen, ich würde es auch nicht wollen, dass seine Ex hier übernachtet.
    Aber das war die Absprache, als mein Mann dem Umzug nach Berlin damals zugestimmt hat. Weil ihm das die Möglichkeit
    offen hält seinen Sohn so oft zu sehen.


    Dieser möchte das auch. Er möchte seinen Vater eigentlich noch häufiger sehen. Das hat er in der Schule gesagt und die Lehrer haben meinen Mann darauf angesprochen. Dafür haben wir auch die Möglichkeit besprochen, dass er von Berlin hierher fliegt. Für uns wäre das überhaupt kein Problem. Aber es findet nicht statt.
    Und ja, der "kleine" ist auch z.T. in den Ferien bei uns.
    Es geht hier also nicht darum, dass die aktuelle Lösung nicht altersgerecht ist. Es geht darum, dass die Absprache einseitig geändert wurde und die Besuche nun mit extrem hohen Kosten verbunden sind. Wodurch der Kontakt zu seinem Sohn eingeschränkt wird (obwohl er sich das Gegenteil wünscht).


    Danke
    Ines

  • Hi,


    die Absprache ist gekündigt worden, das ist der übliche Vorgang bei "Dauerschuldverhältnissen." Und die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Ich würde genauso wenig wie du meinen Ex ständig in meiner Wohnung haben wollen.


    Wenn beide Wohnorte einen Flughafen haben, der leicht zu erreichen ist, dann ist das Fliegen natürlich auch eine Option. Da gibt es ja vergleichbare Betreuungsprogramme wie bei der Bahn. Meine Beiden sind in dem Alter schon von NY betreut nach Frankfurt geflogen und zurück. Und glaub mir mal, die Wochenendaktivitäten des Kindes ohne die Eltern nehmen zu. Das wird dem Vater nur nicht so aufgefallen sein, weil sich das ja bisher in den Wochenendablauf einbauen ließ. Ich würde mich also auf ein neues Modell konzentrieren. Wichtig sind die Wochenendaktivitäten des Kindes. Spielt es z.B. Fußball im Verein, dann sind in der Saison ohnehin Wochenendaktivitäten blöd. Wie sieht es mit Übernachtungen bei den "besten und allerbesten" Freunden aus? Auch das kommt jetzt, oder aber auch das Üben für die Klassenarbeit am Montag.


    Umgangsregelungen funktionieren wegen wechselnder Bedürfnisse aller Beteiligten immer nur einen bestimmten Zeitraum. Jetzt ist halt neu zu überlegen. Aber, das Kind muss auch verstehen, dass dieser "Besuchsservice" eben so nicht aufrecht erhalten werden kann.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK