Guten Abend,
Mein Sohn lebt seit kurzer Zeit bei seinem Vater. Vorher zahlte er für unseren beiden Söhne (12 und 17 Jahre) ein von ihm festgelegten und von mir genehmigten Unterhalt in Höhe von 950€. Nun möchte er für den Großen nichts mehr zahlen, da er im Internat untergebracht ist ( es entstehen uns keine Kosten). Er ist aber bei mir gemeldet und kommt jedes We nach Hause im Wechsel bei mir und ihm. Ich kümmere mich aber u alle Angelegenheiten. Ist eine Einstellung der Zahlung korrekt?
Zur Berechnung des Unterhaltes, welchen ich für den 12-Jährigen zahlen soll, hat mich seine Anwältin nun aufgefordert, rückwirkend ab 2015 mein komplettes Einkommen nachzuweisen. Ist dies korrekt? Welcher Berechnungszeitraum wird herangezogen?
Ich habe keine rechtliche Vertretung und auch keinen Kontakt zum Jugendamt. Auch hat er mir nie einen Einkommensnachweis von sich gegeben, sondern immer nur festgelegt. Ich wollte aber keinen Sreit, sodass ich es akzeptiert habe.
Ich bedanke mich für die Hilfe....