Berechnung Kindesunterhalt: Welcher Einkommeszeitraum wird hinzugezogen?

  • Guten Abend,


    Mein Sohn lebt seit kurzer Zeit bei seinem Vater. Vorher zahlte er für unseren beiden Söhne (12 und 17 Jahre) ein von ihm festgelegten und von mir genehmigten Unterhalt in Höhe von 950€. Nun möchte er für den Großen nichts mehr zahlen, da er im Internat untergebracht ist ( es entstehen uns keine Kosten). Er ist aber bei mir gemeldet und kommt jedes We nach Hause im Wechsel bei mir und ihm. Ich kümmere mich aber u alle Angelegenheiten. Ist eine Einstellung der Zahlung korrekt?
    Zur Berechnung des Unterhaltes, welchen ich für den 12-Jährigen zahlen soll, hat mich seine Anwältin nun aufgefordert, rückwirkend ab 2015 mein komplettes Einkommen nachzuweisen. Ist dies korrekt? Welcher Berechnungszeitraum wird herangezogen?
    Ich habe keine rechtliche Vertretung und auch keinen Kontakt zum Jugendamt. Auch hat er mir nie einen Einkommensnachweis von sich gegeben, sondern immer nur festgelegt. Ich wollte aber keinen Sreit, sodass ich es akzeptiert habe.


    Ich bedanke mich für die Hilfe....

  • Hallo ,


    Einkommensnachweis bei Selbstständigkeit 36 Monate


    Im Angestelltenverhältnis 12 Monate


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Liebe FRKA,


    wir haben bei dir nachfolgendes Problem: das Kind ist überwiegend auswärtig untergebracht, ansonsten praktiziert ihr das Wechselmodell. Ganz sicherlich ist der Bedarf des Kindes geringer als wenn es zu Hause bei einem von euch leben würde. Das ist die eine Überlegung. Und für den Bedarf würde ich dann sagen, du musst für die Zeit zahlen, die das Kind beim Vater lebt, er für die Zeit, die das Kind bei dir lebt. Das kann bei etwa gleichem Verdienst zu einer Null-Nummer führen. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass du auch noch Papierkram erledigst. Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes und kein Anspruch eines Elternteils auf Bezahlung von erbrachten Dienstleistungen.


    Mein praktischer Vorschlag wäre, man einigt sich auf einen Bestimmten Betrag unter Berücksichtigung des reduzierten Bedarfs. Dieser Bedarf wird dann auf der Basis der jeweiligen Gehälter gequotelt. Es kann also durchaus sein, dass er dir für deinen Anteil an der Versorung des Kindes einen geringeren Betrag bezahlen muss, wie es umgekehrt ist.


    Nur, dass alles weitergeht wie bisher, das wird nicht gehen.


    Herzlichst


    TK