Verwirkung Volljährigenunterhalt wegen Schulabbruch

  • Hallo zusammen,


    ich versuche mit mich mit meinem Problem kurzzufassen.


    Meine Tochter, 20 Jahre alt, zu der ich nun seit rund 5 Jahren keinen Kontakt mehr habe (seit Eintritt des neuen Mannes in das Leben meiner Ex-Frau),
    hat mit knapp 18 Jahren erst die Mittlere Reife geschafft, 2 mal wurde ohne Info an mich die Schule gewechselt, soweit so gut, muss man mir auch
    nicht mitteilen, ist ja lt. Richterin zum Wohle des Kindes, also Füße stillhalten lieber Kindsvater...


    Mit 18 ist sie dann vom Stiefvater auf ein Privatgymnasium geschickt worden, der Stiefvater ist Arzt, daher durfte sie keine Ausbildung machen, es kam
    nur das Abitur in Frage....weil man ja jetzt in einer Arztfamilie lebt, da gehört das Abi zum guten Ton....


    Im Fach Mathematik hat sie eine extreme Lernschwäche, war auch schon vorher so, seit Beginn der 1. Klasse sozusagen. Nunja, es verwundert nicht, dass
    sie Nachhilfe in dem Fach benötigte, und wer musste das bezahlen? Na ich natürlich, € 250,-- !!! pro Monat und das wurde höchstrichterlich beschlossen.


    Nach rund 2 Jahren jetzt hat sich rein gar nichts verbessert in dem Fach, auch nicht durch diesen Exklusiv-Einzelunterricht. Es gibt nunmal Menschen die
    einfach für das Abi nicht geschaffen sind, das war schon immer so und wird immer so sein.


    Im Grunde ist mein Problem jetzt folgendes:


    Meine Tochter wollte die Schule schon lange hinschmeißen, weil es schlichtweg zu schwierig für sie war. Aber der Stiefvater hat sie gezwungen es durchzu-
    ziehen. Die Folge daraus ist jetzt, dass sie mit schwersten Depressionen und Suizidgedanken in der 12. Klasse abgebrochen hat und seit 14.08.18 stationär
    in einer Psychoklinik behandelt wird. Dauer der Behandlung ist nicht absehbar lt. ärztlicher Bescheinigung.
    Informiert über den Schulabbruch wurde ich durch ein anderes Kind zu dem ich sehr guten Kontakt habe. Es hat mich auch über weitere Sachverhalte auf
    dem Laufenden gehalten.


    Ihr müßt wissen, dass ich hier nicht mit meiner Tochter streite, ich streite hier mit dem Stiefvater, einem streitsüchtigen und narzisstischen Mann, dem es
    Spaß macht, andere Menschen fertigzumachen, dafür ist er bekannt, krankhaft ist das.


    Als ich erfuhr dass meine Tochter im Juli 2018 die Schule abgebrochen hat, ging ich zu meiner Anwältin und schilderte ihr den Sachverhalt. Sie machte mich
    darauf aufmerksam, dass meine Tochter jetzt nicht mehr unterhaltsberechtigt sei und der Unterhaltstitel (vom OLG) zurückgefordert wird. Zu diesem Zeit-
    punkt wussten wir noch nichts von der stationären Aufnahme...


    Aufgrund der ganzen Umstände, und es ist noch viel mehr passiert in den letzten Jahren, bin ich nicht mehr bereit Volljährigenunterhalt zu bezahlen.


    Wird hier jemals ein Gericht zustimmen dass ich die Unterhaltszahlungen einstellen darf? Krank ist sie, arglistig verschwiegen wurde der Schulabbruch eben-
    falls, ich habe keinen Plan mehr was ich tun soll oder nicht.


    Bevor jetzt jemand anfangen sollte auf mir rumzuhacken von wegen schlechter Vater und so...
    Meine Tochter hat in dem Unterhaltsverfahren höchstens eine Vollmacht vom Anwalt unterschrieben, den Rest macht der Stiefvater...weil er eben krank ist.


    Gruss...

  • Hallo,


    Was zahlst du denn an Unterhalt?


    Welchen Anteil am Unterhalt zahlt die Mutter?


    Wurde das volle Kindergelds berücksichtigt?


    edy

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  • Hallo@ edy!


    Das mit dem Unterhalt wurde vom OLG festgelegt. Ich zahle € 780,-- pro Monat allein nur für diese Tochter. 115% der DDT zuzüglich Mehrbedarf, also anteilig Nachhilfekosten, Privatschule und Fahrtkosten dorthin. Was meine Ex davon übernimmt, da müsste ich in dem Beschluss nochmals nachschauen. Fakt ist dass ich für 3 Kinder insgesamt € 1.500,-- an Unterhalt pro Monat abdrücken muss. Die Richter am OLG haben das wohl alles richtig gerechnet.
    Ich denke dass für meine Tochter die zusätzlichen Kosten für den Mehrbedarf entfallen werden....aber ganz auf Null, gerade jetzt während dem Klinikaufenthalt!? Bin mir nicht sicher ob ein Richter da mitmachen würde, wir wissen ja alle dass man als Unterhaltszahler nicht oft am längeren Hebel sitzt...gerade in Bezug auf Unterhalt.