Hallo,
in meinem Fall ist es so, dass zwei Kinder (Altersgruppe 12-16) beim Vater leben und ein Kind bei mir. Nach neuer Berechnung muss der Vater fürs dritte Kind nur noch 105% zahlen, da ihm Fahrtgeld zur Arbeit für hin und zurück vom Nettoeinkommen abgezogen wurde, Ausgaben für ein Kind für ein medizinisch nicht anerkanntes Visualtraining und für ein anderes Kind das Legasthenietraining voll umfänglich abgezogen wurde. (Dieses habe ich in gleicher Höhe auch gezahlt.)
Nun ist noch zusätzlich für die Berechnung für das dritte Kind zwei Stufen von der Düsseldorfer Tabelle runter gegangen worden und den Wohnvorteil von der Immobilie, die er zur Hälfte besitzt aber nicht drin wohnt, ist nicht berücksichtigt worden.
Ist dies so richtig?
Kann er eine Verrechnung des angeblich zu viel gezahlen Unterhalts vornehmen?
Ist eine Brille für die Tochter von dem gekürzten Unterhaltsbetrag zu bezahlen.
Mir ist es finanziell nicht möglich Unterhalt an die anderen beiden Kinder zu zahlen. Aber das Kindergeld bekommt der Vater für diese Kinder komplett.
Vielen Dank für eine Antwort
VG