Mal so eine Zahl im Vergleich: ein Richter fängt in meinem Land bei 4000 € x 13 an. Keine Rentenbeiträge, die minimalen Krankenkassenbeiträge. Würde der Richter im Angestelltenverhältnis bei wem auch immer arbeiten, so hätte er allein an Sozialabgaben 850 € monatlich zu leisten, dazu kämen dann noch die Anteile des Arbeitgebers. Aber, in der Wirtschaft oder bei einem Anwalt fängt kein Volljurist mit diesem Gehalt an.
Ein junger Anwalt erzählte mir neulich strahlend, er habe jetzt endlich eine Stelle als angestellter Anwalt bekommen, 3200 € x 13.
Hi timekeeper,
das ist aber doch genau das, was ich auch schon bemängelt habe:
Hier werden WIEDER Äpfel mit Birnen verglichen.
Richter wird man, zumindest in den mir bekannten Bundesländern, indem man ein Prädikatsexamen vorweisen kann.
Der Richter mit 4000 € wird also vermutlich sein Studium als einer der Jahrgangsbesten abgeschlossen haben und vermutlich auch schon einige Zeit in der freien Wirtschaft gearbeitet haben.
Bei den Rechtsanwälten, so war es zumindest um das Jahr 2005 herum, war es eigentlich ähnlich:
Wer sein Examen mit 1 oder 2 gemacht hat, war ein/e gesuchter Mann/Frau und wurde mit Kußhand von den führenden Großkanzleien genommen.
Der Rest hat natürlich nicht so gute Karten, aber dieser Rest hat eben auch nicht die Qualifikation eines Richters. Er hat auch Jura studiert, aber offensichtlich mit weniger Erfolg.
Und nebenbei bemerkt, ist das Amt eines Richters auch eine andere Hausnummer als die eines Rechtsanwalts.
Ich, für meinen Teil, möchte die Arbeit eines Richters, insbesondere im Bereich Familienrecht nicht machen. Die hier angesprochenen 4000 Euro (ich übernehme diese Zahl einfach mal ungeprüft) erscheinen mir noch viel zu wenig für diese Arbeit!
Übrigens ist ein Richter kein Beamter i.e.S., da er nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, also nicht weisungsbefugt ist, wie es z.B. in der Verwaltung der Fall ist.
Und zu den Sozialabgaben.
Das ist auch eine Halbwahrheit:
Beamte zahlen keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Ja, warum auch? Sie haben sich lebenslang dem Dienstherren verpflichtet, werden also nicht arbeitslos. Das wäre so als wenn ein Unsterblicher eine Risikolebensversicherung abschließen würde......
Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge.
Ja, weil sie niemals Rente bekommen. Sie bekommen Pension und diese Rücklagen sind vorher vom Gehalt einbehalten worden. Leider haben die Dienstherren über lange Zeit vergessen, diese eingesparten Beträge auch zweckentsprechend anzulegen.
Zur Krankenversicherung kann ich leider nichts beitragen, weil ich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Beamtengruppe einen Sonderstatus unter den Beamten habe. Aber z.B. Lehrer in Niedersachsen müssen sich ganz normal privat versichern, was alles andere als günstig ist und auch in S-H soll dies bereits bei Neueinstellungen der Fall sein.
Aber:
In S-H dürfen die Beamten 41:00 Stunden in der Woche leisten, Angestellte hingegen nur 38:42 Stunden.
Gruß
Herbst01