Guten Abend,
ein kleiner zu beurteilender Sachverhalt, der etwas gebietsübergreifend ist:
P ist der Hauptverdiener der Familie, der verheiratet mit M und den Kindern K1 und K2 in einem Eigenheim lebt.
P wird pflegebedürftig und in einer Einrichtung untergebracht. Seine Rente beträgt ca. 2000 Euro brutto. Barvermögen oder Lebensversicherungen sind nicht vorhanden.
M ist nun mit den Kindern allein und geht in Vollzeit arbeiten. Hierbei verdient sie etwa netto 1700 Euro plus Kindergeld.
Fragen:
1.
Erhält M von der Rente des P noch Unterhalt für die minderjährigen Kinder, bevor die Rente für die Heimunterbringung "eingezogen" wird oder gehen die Kinder leer aus?
Sollte die Antwort ja sein:
Ändert sich dies mit Volljährigkeit der Kinder? Es möge angenommen werden, dass beide Kinder studieren werden.
2.
Wie hoch ist der Selbstbehalt von M, K1 und K2? Wir gehen davon aus, dass K1 und K2 noch minderjährig sind..
3.
P und M haben langfristig für die Kinder Gelder, je ca. 20.000 Euro, für die Ausbildung angelegt.
Sind diese Gelder analog zur Altersvorsorge bei Elternunterhalt vor dem Zugriff der Sozialbehörde sicher? Muss hier eine 10-Jahres-Frist wie bei Schenkungen eingehalten werden?
4.
P hat kurz vor Eintritt des Pflegefalls sein gesamtes Barvermögen nebst Lebensversicherungen in die Abzahlung des Eigenheims gesteckt, um seiner Familie ein abgezahltes Haus zu hinterlassen und gleichzeitig das Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes zu sichern.
Greift diese Taktik oder kann die Sozialbehörde hier intervenieren?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Ich nehme auch gerne Tipps entgegen, die zu einem Rechner oder Informationen führen.
Gruß
Herbst01