Selbstbehalt für Kinder und Ehepartner bei Pflegeheimunterbringung

  • Mal so eine Zahl im Vergleich: ein Richter fängt in meinem Land bei 4000 € x 13 an. Keine Rentenbeiträge, die minimalen Krankenkassenbeiträge. Würde der Richter im Angestelltenverhältnis bei wem auch immer arbeiten, so hätte er allein an Sozialabgaben 850 € monatlich zu leisten, dazu kämen dann noch die Anteile des Arbeitgebers. Aber, in der Wirtschaft oder bei einem Anwalt fängt kein Volljurist mit diesem Gehalt an.


    Ein junger Anwalt erzählte mir neulich strahlend, er habe jetzt endlich eine Stelle als angestellter Anwalt bekommen, 3200 € x 13.


    Hi timekeeper,


    das ist aber doch genau das, was ich auch schon bemängelt habe:
    Hier werden WIEDER Äpfel mit Birnen verglichen.


    Richter wird man, zumindest in den mir bekannten Bundesländern, indem man ein Prädikatsexamen vorweisen kann.
    Der Richter mit 4000 € wird also vermutlich sein Studium als einer der Jahrgangsbesten abgeschlossen haben und vermutlich auch schon einige Zeit in der freien Wirtschaft gearbeitet haben.


    Bei den Rechtsanwälten, so war es zumindest um das Jahr 2005 herum, war es eigentlich ähnlich:
    Wer sein Examen mit 1 oder 2 gemacht hat, war ein/e gesuchter Mann/Frau und wurde mit Kußhand von den führenden Großkanzleien genommen.


    Der Rest hat natürlich nicht so gute Karten, aber dieser Rest hat eben auch nicht die Qualifikation eines Richters. Er hat auch Jura studiert, aber offensichtlich mit weniger Erfolg.


    Und nebenbei bemerkt, ist das Amt eines Richters auch eine andere Hausnummer als die eines Rechtsanwalts.


    Ich, für meinen Teil, möchte die Arbeit eines Richters, insbesondere im Bereich Familienrecht nicht machen. Die hier angesprochenen 4000 Euro (ich übernehme diese Zahl einfach mal ungeprüft) erscheinen mir noch viel zu wenig für diese Arbeit!


    Übrigens ist ein Richter kein Beamter i.e.S., da er nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, also nicht weisungsbefugt ist, wie es z.B. in der Verwaltung der Fall ist.



    Und zu den Sozialabgaben.
    Das ist auch eine Halbwahrheit:
    Beamte zahlen keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge.


    Ja, warum auch? Sie haben sich lebenslang dem Dienstherren verpflichtet, werden also nicht arbeitslos. Das wäre so als wenn ein Unsterblicher eine Risikolebensversicherung abschließen würde......


    Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge.
    Ja, weil sie niemals Rente bekommen. Sie bekommen Pension und diese Rücklagen sind vorher vom Gehalt einbehalten worden. Leider haben die Dienstherren über lange Zeit vergessen, diese eingesparten Beträge auch zweckentsprechend anzulegen.


    Zur Krankenversicherung kann ich leider nichts beitragen, weil ich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Beamtengruppe einen Sonderstatus unter den Beamten habe. Aber z.B. Lehrer in Niedersachsen müssen sich ganz normal privat versichern, was alles andere als günstig ist und auch in S-H soll dies bereits bei Neueinstellungen der Fall sein.


    Aber:
    In S-H dürfen die Beamten 41:00 Stunden in der Woche leisten, Angestellte hingegen nur 38:42 Stunden.


    Gruß
    Herbst01

  • Hi,


    "anständig" meint kostendeckend. Ich erinnere mich noch an die Zeit, als viele Beamte auf die zusätzliche Krankenversicherung verzichten konnten. Gut sie hatten ja die Beihilfe, und es war in jungen Jahren natürlich preiswerter, dann die KV zu sparen und gegebenenfalls was aus eigener Tasche zu bezahlen. Dieses System funktionierte natürlich nur so lange, wie man nicht ernsthaft erkrankte oder ein Pflegefall wurde. Und zu Zeiten, in denen die Preise bei Ärzten/in Kliniken noch günstiger waren. Heute haben wir ja ohnehin eine Versicherungspflicht, wobei ich nicht weiss, ob dieser schon allein durch die Beihilfe genüge getan ist. Aber das reicht im kritischen Fall nicht aus. Aber da gibt es so viele Angebote von Versicherungen, da musst du dann halt mal gucken.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    dann sind wir uns ja fast einig.
    Beamte müssen sich inzwischen versichern.
    Das hast du weiter oben schon ausgeführt und dazu gab es nichts zu sagen.
    Deshalb habe ich dein "anständig" nicht einordnen können.


    Mehr als 100% ist nicht möglich.


    Da die Beihilfe ihre Leistungen an den gesetzlichen Vorgaben für Krankenkassen orientiert und nicht mehr alles beihilfefähig ist sondern es inzwischen große Kürzungen gibt, bieten KV inzwischen Zusatzpakete an, um die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten zu versichern. Das kostet dann entsprechend mehr. Dann muss man die Beihilfebescheide mit einreichen und die KV gleicht aus, maximal also 100% der Krankheitskosten


    Das gilt aber nur für die Krankenversicherung.


    In der Pflegeversicherung muss man sich aber nicht 100%ig absichern. Da gelten die gesetzlich Bestimmungen.


    Der Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung wird vom Gesetzgeber bestimmt und ist damit bei allen Pflegekassen identisch. Die Rechtsgrundlage, in der der Beitragssatz geregelt ist, ist § 55 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).


    Das ist m.E. das große Manko der Pflegeversicherung. M.E. müssten die Pflegekassen so mit Geldmitteln ausgestattet werden, dass eine Pflege vollständig von der Pflegekasse + eigene Mittel bezahlbar wäre und ein Elternunterhalt völlig entfallen kann.


    Bei Arbeitslosigkeit und Im Krankheitsfall greift man auch nicht auf Verwandte zurück und wenn die Rente nicht reicht erhält man Grundsicherung.


    Gruß
    awi


  • Das ist m.E. das große Manko der Pflegeversicherung. M.E. müssten die Pflegekassen so mit Geldmitteln ausgestattet werden, dass eine Pflege vollständig von der Pflegekasse + eigene Mittel bezahlbar wäre und ein Elternunterhalt völlig entfallen kann.


    Genau das ist mir auch aufgefallen, seitdem ich mich mit dem Thema Pflege beschäftige.
    Wozu bezahlt man eine Pflegeversicherung, wenn letztendlich die Leistung nur teilweise erbracht wird?
    Warum hebt man die Beiträge nicht an, so dass man im Fall der Fälle zu 100% abgesichert ist?


    Genauso ärgert mich aber auch die Krankenversicherung allgemein:
    Ich wäre dafür, dass man Krankenversicherungen/Pflegeversicherungen komplett abschafft. Die Gesundheitsversorgung sollte für jeden Bürger frei zugänglich sein und durch den Staat selbst organisiert werden.
    Jeder Arbeitnehmer (ja, auch Beamte ;) ) würde dies über seine Einkommenssteuer bezahlen.
    Man würde den gesamten Verwaltungsapparat der Krankenversicherungen sparen und könnte dieses Geld wiederum in Pflege/ärztliche Versorgung stecken.
    Schweden z.B. machte es im Bereich der KV ja auch so.


    Gruß
    Herbst

  • @ awi,


    mit "anständig" meinte ich nicht das Gegenteil von "unanständig," sondern kostendeckend oder eben vernünftig. Ich sehe da kein Problem, es gibt da Pakete. Bei meiner Großmutter, die mit knapp 100 Jahren verstorben ist, war es in der Pflegeheimzeit so dass es bis auf ein paar Kröten alles abgedeckt war, na ja in den Monaten mit 31 Tagen hab ich dann gerne was dazu gegeben, außerdem eben so Nebenkosten getragen wie Frßpflegerin u.s.w. Aber, sie hatte ein eigenes Appartement mit eigenen Möbeln, war also schon die Luxusausführung. Vergleichbare Situation bei einer anderen Verwandten, die hatte nur die Sparausführung versicherungstechnisch. Da war es finanziell sehr eng. Und das wegen wirklich ein paar € mehr im Monat. Man hat es selbst in der Hand, als Beamter. Nur man sollte da mit Sinn und Verstand rangehen und die Weichen rechtzeitig richtig stellen.


    Es ist immer schwer, funktionierende Systeme aus dem Ausland, aus einem anderen Land einfach blind zu übernehmen. Was woanders funktioniert, das muss hier noch lange nicht funktionieren und umgekehrt. Man kann nicht einfach ganze Systeme transplantieren. Und - auch wenn die ganze Gesundheitsfürsorge in staatlicher Hand wäre, auch da müsste verwaltet werden. Dann sind mir doch Angestellte, für die ins Rentensystem eingezahlt wird, lieber.


    Herzlichst


    TK