Hallo!
Kann folgender Fall zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts führen?:
Ein gerichtlicher Vergleich über nachehelichen wird geschlossen auf der Grundlage einer zum Gerichtstermin aktuellen Einkommensbescheinigung der Exfrau. Diese war aufgrund des neuen Beamtenverhältnisses der Exfrau und der damit einhergehenden Bürokratie nur vorläufig. Das Landesamt für Besoldung hatte den Familienzuschlag noch nicht komplett berechnet und somit auch nicht ausgezahlt. Inzwischen müsste die Exfrau aber ziemlich sicher den vollen Familienzuschlag bekommen und damit ca 220 Euro mehr als in der Berechnung im Vergleich angenommen wurde. Sie müsste auch für die vorhergehenden Monate eine entsprechende Nachzahlung erhalten haben. Sie hat die Änderung bisher nicht angegeben. Sie ist im Beamtenverhältnis seit Mai, die Scheidung war Ende Juni.
Was sie verdienen müsste, ist öffentlich einsehbar durch die Besoldungstabellen für Lehrer. Kann also eigentlich leicht nachgewiesen werden.
Ich bitte um Hilfe!
Danke!