Hallo zusammen,
die Situation ist folgende:
Der Vater muss Kindesunterhalt zahlen und es gibt auch einen unbefristeten Titel. Jetzt ergeben sich folgende Änderungen: Ausbildungsbeginn des Kindes war zum 01.08.2018. Das Kind erhält auch eine Ausbildungsvergütung von 500€. Der Vater zahlt zunächst trotzdem weiter den vollen Unterhalt (wegen dem Titel). Jetzt wird das Kind im Oktober 18 Jahre alt. Somit tritt eine weitere gravierende Änderung ein. Zusätzlich hat das Kind jetzt eine eigene Wohnung.
Wenn ich die Rechtslage richtig interpretiere, darf der Mann theoretisch nicht einfach den Unterhalt kürzen, wegen dem Titel. Das Verhältnis zwischen Vater und Kind ist gut. Man könnte sich theoretisch auf Summe X einigen und so lange alle damit einverstanden sind würde auch trotz Titel nichts passieren, korrekt? Wenn das Kind damit plötzlich nicht mehr einverstanden ist, könnte es klagen (wegen dem Titel, der laut Recherche angeblich seine Gültigkeit nicht verliert), auch richtig?
Vater und Kind möchten beide eine neue Berechnung, damit Rechtssicherheit besteht. Die "Online-Rechner" sind nicht zu gebrauchen. Ein Anwalt ist teuer. Kann das Kind zum Jugendamt gehen und eine Neuberechnung wünschen? Die Mutter ist ja ab jetzt auch zu Unterhalt verpflichtet. Oder wird das Jugendamt dem Kind von der Neuberechnung abraten, weil es sich dann ja schlechter stellt? Der Mann wird den Titel nur los, wenn er dagegen klagt richtig?
Vielen Dank vorab
Viele Grüße Sundance