Umzug / Grundschulwechsel

  • Hallo ich hab folgende Frage.... Ich möchte mit meinem Sohn und neuem Partner umziehen. Allerdings steht somit auch ein Schulwechsel bevor . Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und gelesen das ich dadurch auch den Umzug allein zu bestimmen hätte. Der Vater teilt sich mit mir jedoch das Sorgerecht und deshalb darf er auch mitenscheiden beim Schulwechsel.


    Was kann ich tun wenn er dem nicht zustimmt ich aber dennoch umziehen möchte ?

  • Hi,


    da wir in Deutschland eine Schulpflicht haben, die Grundschule von einigen Ausnahmen abgesehen nicht frei wählbar ist (das fängt erst bei den weiterführenden Schulen an), bedarf es der Unterschrift des Vaters nicht. WEnn er sie verweigert, dann meldest du das Kind unter Hinweis auf den Umzug des Kindes in der alten Schule ab, meldest dich und das Kind sofort am neuen Wohnort an, setzt dich mit dem Schulamt in Verbindung und bittest um Zuweisung eines Schulplatzes. Wir bewegen uns hier nämlich im öffentlichen Recht. Und die Schulpflicht kann nicht durch eine familienrechtliche Sperrhaltung ausgetrixt werden. Auch zur melderechtlichen Ummeldung bedarf es keiner Unterschrift des Vaters. Das Kind ist da anzumelden, wo es wohnt. Es ist für alle Ämter natürlich bequemer, wenn es die Unterschrift beider Elternteile gibt. Aber genau genommen bedarf es dieser nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Opier,


    Zu klären wäre jedoch noch die Umgangsregelung.


    Wenn euer neuer Wohnort "hunderte Kilometer" verlegt wird, hat der Vater schon etwas


    mitzureden


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Nein. Bei alleinigem ABR eben gerade nicht.
    In der Tat muss der Umgang entsprechend neu geregelt werden, beim Umzug selber ist der KV aber raus.
    Interessant wird dann allenfalls die Erstattung der zusätzlichen Umgangskosten durch die KM.

  • Also es sind nur 7 km die wir umziehen würden, zwei Orte weiter. Das heißt der Vater hat trotzdem wie gewohnt eigentlich seinen Umgang . Er sorgt sich zwar nicht wirklich um sein Sohn , aber nur um Macht auszuüben Würde er mir den Umzug verweigern wenn er kann .

  • Ich greife diesen Beitrag nochmal mal auf und habe folgende Frage:


    Wie sieht es aus, wenn eine alleinerziehende Mutter (im H4 Bezug) ständig (4 mal in 3 Jahren) mit ihren Kindern, eins 3 (Kita) eins 7 (Grundschule) bundesweit umzieht? Der Vater hat keine Rechte, da er nur die Vaterschaft anerkannt hat. Er lebte aber mit seinen Kindern und deren Mutter zusammen, bis er straffällig wurde und jetzt in U-Haft sitzt.

    Der letzte Umzug war im Februar 2019, das Schulkind musste die Schule in der ersten Klasse wechseln und ist an der neuen Schule gut angekommen.

    Nun will die Mutter erneut umziehen. Die Großeltern machen sich um die Entwicklung der Enkelkinder sorgen.

    Das Schulkind ist nicht regelmäßig zur Schule gegangen oder oft verspätet erschienen. Der Leistungsstand erfordert nun eine Wiederholung der ersten Klasse. Der neue Wohnort liegt 400km von den Großeltern entfernt, aktuell sind es 10km und es gibt einen regelmäßigen Kontakt.

    Was kann man tun um den Kindern zu helfen?


    LG frase

  • Hi,


    ich weiss nicht so genau, was die Großeltern wirklich wollen. Geht es um Umgang mit den Kindern oder um die Kids? Dass Durch eine Inhaftierung eines Elternteils das Leben insgesamt durcheinander kommt, ich denke mal, das ist nachvollziehbar. Zumal bei gefestigten Familienerhältnissen eine U-Haft nur selten verhängt wird. Da muss schon gewaltig was vorgefallen sein. Das sollte man einfach wissen.


    Die Mutter ist ALG II Empfängerin. Umzüge werden nur finanziert mit allen Folgen, wenn ein massiver Grund da ist, und der liegt offensichtlich warum auch immer vor. Wir kennen die Gründe nicht. Geht auch niemanden etwas an, auch die Großeltern nicht.


    Wenn die Großeltern meinen, das Kindeswohl sei gefährdet, dann können sie das Jugendamt einschalten. Nur auch dieses wird den Umzug nicht verhindern können, gegebenenfalls kommt eine Familienhilfe ins Haus. Wenn es den Großeltern um Umgang geht, können sie versuchen, notfalls mit Gericht eine Umgangsregelung zu erstreiten. Aber den Umzug von Mutter und Kindern werden sie nicht verhindern können.


    Oder will man Frau und Kinder dort behalten, um stabile Lebensverhältnisse vorzutäuschen und den U-Häftling aus der Haft zu bekommen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    vielen Dank für deine erste Einschätzung.

    Der Vater hatte in der Vergangenheit durch kriminelle Aktivitäten versucht seine Familie zu ernähren.

    Es gipfelte in einem Bankraub. Die Mutter hat das Glück, das der Vater die ganze Verantwotung für die Taten übernommen hat.

    Dafür hat sie sich nun vom Vater losgesagt und die Großeltern haben ihr den Start in einer neuen Stadt ermöglicht.

    Die Kinder sind völlig unschuldig und Spielball der "unreifen" Eltern.

    Das Jugendamt war eigentlich schon involviert, die Mutter der Kinder lehnt aber eine Kontrolle (durch z:B. Familienhilfe), in welcher Form auch immer ab.

    Die Umzugsgründe sind den Großeltern eigentlich egal, aber sie können dann nicht mehr so helfen wie bisher und machen sich um die Entwicklung der Enkelkinder sorgen.

    Oder will man Frau und Kinder dort behalten, um stabile Lebensverhältnisse vorzutäuschen und den U-Häftling aus der Haft zu bekommen?

    Nein, man hat die kleine Familie ja extra in eine andere Stadt geholt, um die Kinder vor den Umständen, die der Vater verursacht hat zu schützen.


    Ich gebe dir Recht, das es die Großeltern nichts angeht. Möchte aber nicht in deren Haut stecken, wenn die Enkelkinder später mal fragen, warum Sie nichts gemacht haben um ihnen eine stabilere Lebenssituation zu ermöglichen bzw. ihnen zu helfen!


    LG frase

  • Hi,


    also dein erster Beitrag klang anders als du jetzt schreibst. Wir haben also keine unstetige Mutter, die aus Jux und Dollerei ständig umzieht. Nach der familiären Katastrophe gab es offensichtlich eine Zwischenlösung und jetzt scheint die Mutter ja die Lebensplanung in den Griff zu bekommen. Zumindest hat sie Pläne, was ja schon mal gut ist. Und ganz weit weg - ich verstehe das durchaus. Denn so ein Strafverfahren findet ja in der Öffentlichkeit statt. Die Presse berichtet ..... da ist weit weg schon ganz gut für die Ex-LG und auch für die Kinder. Denn gerade Kinder untereinander können auch grausam sein.


    Das Jugendamt hat durchaus Möglichkeiten, eine Familienhilfe zu erzwingen. Wenn es das nicht tut, dann ist in der Regel auch kein Grund für Hilfestellungen da. Vielleicht muss die kleine Familie nach dem Zirkus einfach mal zur Ruhe kommen?


    Mein dringender Rat ist, dass die Großeltern sich auf ihre Rolle als Großeltern beschränken sollten. Also Konatakt mit den Kids pflegen, aber nicht in das Leben der Mutter eingreifen. Das große Kind ist ja schon ein Schulkind, d.h. die Schule wird bei Unregelmäßigkeiten eingreifen, das Jugendamt gegebenenfalls einschalten. Oder auch den psychologischen Dienst des Schulamtes, gerade Kids, die die 1. Klasse wiederholen müssen, stehen schon sehr genau unter Beobachtung, weil so etwas eigentlich nicht passieren soll. Die Großeltern müssen sich über eines klar sein: das Umgangsrecht mit Enkelkindern ist juristisch gesehen ein relativ schwaches. Wenn sie hier jetzt den Bogen überspannen, dann kommt ratz fatz ein gerichtlich verfügtes Umgangsverbot raus. Und das dürfte nun wirklich nicht im Sinne der Kinder sein. So haben sie immer noch die Chance, zu schauen, wie es den Kids geht. Und können gegebenenfalls das dann zuständige Jugendamt einschalten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TI,


    ich habe es fast genau so meinen Bekannten gesagt. Tatort liegt aber jetzt auch schon 500km weit weg und die Leute haben sich den A... aufgerissen um den Kindern und ihrer Mutter zu helfen eine Wohnung zu finden. Die waren ohne festen Wohnsitz einfach ins Hotel und haben dann um Hilfe gebeten.

    Mutter und Enkelkinder wurden mit Hund im eigenen Haus aufgenommen. Alle Behördengänge erledigt, Wohnung, Schulanmeldung und Kitaplatz besorgt.

    Möglicherweise schon zuviel eingemischt. Alternative wäre ein Obdachlosenheim gewesen.

    Ich weis das du Recht hast, es ist halt nur sehr schwer das zu vermitteln.


    LG frase

  • Hi,


    ich hab mich auch über deine Anfrage gewundert, du bist doch eigentlich ganz vernünftig. Was mich in dem Fall grübeln lässt, das ist die Finanzierung des Umzuges. Das Jobcenter ist da sehr zickig, wenn die das tun, dann gibt es auch eine Notwendigkeit des Umzuges.


    Ja, erdrückendes Einmischen ist nicht gut. Die Frau muss sich jetzt erst einmal selbst finden, das geht manchmal besser alleine, glaub es mir mal. Ich hatte auch so Ex-Schwiegereltern, die wohl auch meinten, mich permanent unter dem Stichwort "Hilfe" kontrollieren zu müssen, sich einmischen zu müssen. Ich hab dann den Kontakt gekappt, nach zwei Jahren kam dann zufällig wieder ein Kontakt zustande. Sie hatten ihre Lektion gelernt. Die Kids besuchten sie gerne in den Ferien, sie nahmen die Kids mit in ihren Urlaub. Sie stellten fest, dass sich die Kids auch ohne ihre Einmischung prima entwickelten, dass ich das alles auch finanziell alleine wuppen konnte und dass die Horrorgeschichten, die mein Ex über mich verbreitete, wohl doch nicht den Gegebenheiten entsprachen. Es war eine wunderbare Enkel/Großelternbeziehung,die sich da aufbaute. Ganz ohne den Stress für mich, der vorher da war, ganz ohne den Zwang zu Dankbarkeit und das Gefühl der permanenten Kontrolle. Und meine Kids schwärmen noch heute von Opapa und Omama, die schon lange nicht mehr unter uns weilen.


    Das sollten in deinem Fall die Großeltern anpeilen - und, auch wenn sie die Kids seltener sehen, glaub mir, Verwahrlosung oder andere Störungen, die bemerkt man auch in den Ferien, also beim Umgang. Dann kann man sich immer noch überlegen, wie man in die Speichen greift.


    Viel Erfolg bei deiner Überzeugungsarbeit. Juristisch ist da nicht viel zu machen. Das müssen die Großeltern realisieren. Dankbarkeit ist als gesetzlich fixierter Anspruch nicht vorgesehen.


    Und noch etwas: konsequent sein. Nicht beim Umzug helfen, nicht finanziell. Die Mutter muss wohl lernen, dass sie ab jetzt ihr Leben alleine gestalten muss.


    Herzlichst


    TK

  • Hatte gerade noch ein langes Telefonat mit meinen Bekannten. Hatten wohl schon einen Anwalt kontaktiert, der Sie mal ganz schnell geerdet haben muss.

    Die ganze Situation wäre fast ausser Kontrolle geraten, denn das Schulkind wollt jetzt lieber bei den Großeltern wohnen und nicht in eine weit entfernte Stadt ziehen. Zwischenstand, Umzug steht in Frage und Oma und Opa versuchen dem Kind zu vermitteln, das es besser bei seiner Schwester und der Mutter bleiben sollte.


    LG frase

  • Hi,


    schön, das du uns weiter informierst. Gut, dass der Anwalt und ich das ganze wohl ähnlich einschätzen. Natürlich haben Kids was gegen Veränderungen. Nur, das ist immer problematisch. Will man z.B. Soldaten, die traditionell regelmäßig versetzt werden, die Kids wegnehmen?


    Also, die Großeltern sollten vielleicht versuchen, die Empfehlungen, die ich oben gegeben habe, umzusetzen. Da würde ich dran arbeiten oder in deiner Position in der Richtung empfehlen.


    Viel Erfolg!

    Und berichte bitte weiter.


    Herzlichst


    TK