Hallo,
bin leider jetzt auch vom Thema Elternunterhalt betroffen und soll meinen Nettoverdienst angeben. Auf der Gehaltsabrechnung steht Summe Nettobezüge und der Auszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag ist niedriger und wäre natürlich günstiger für micht. Was muss ich angeben? Muss ich zwingend mit Gehaltabrechnungen belegen oder reichen auch Kontoauszüge, auf denen ja nur der niedrigere Auszahlungsbetrag steht? Im Schreiben vom Amt ist nur allgemein von Belegen die Rede ...
und nun die Hauptfrage: Nacht- Feiertags- und Wochenendzuschläge sind Erschwerniszulagen für ungünstige Arbeitszeiten und laut Arbeitsgericht daher nicht pfändbar ... wie verhält es sich mit diesen Zulagen jedoch im Bezug auf den Elternunterhalt?
danke für Antworten!