Hallo an alle,
RWA Nov. 2016 für V erhalten. Seit 25 Jahren kein Kontakt zu V, vor einem Jahr Betreuer (nur für Finanzen?) vom Gericht für V eingesetzt. V bezieht seit mehr als 10 Jahren Grundsicherung (500€ Rente, 400€ PKV…) V hatte Mitte 2016 Schlaganfall. Pflegegrad 2, wurde bisher in einer Seniorenwohnanlage ambulant betreut. Bisher wurden vom SHT 2.000€ übernommen, die nicht von der Pflegekasse bezahlt wurden. V seit 3 Wochen im Pflegeheim in Kurzzeitpflege, nicht klar, ob er sich wieder stabilisiert und zurück in die Seniorenwohnanlage kann oder im Pflegeheim bleiben muss.
Er wurde in das zweitteuerste von 112 Heimen im Umkreis von 35km mit einem Eigenanteil von 2.900€ gebracht!
Ich will nächste Woche mit dem Sozialamt telefonieren, also nicht mit der Abteilung Elternunterhalt, sondern die, die sich um V kümmern. Ich will erreichen, dass er in ein günstigeres Heim kommt. In der Stadt fängt der Eigenanteil bei ca. 1.600€ an, 20km ausserhalb gehts ab 800€ los. Habe dazu (BGH XII ZB 26/15) gefunden.
Hat jemand Erfahrung zu diesem Sachverhalt (Grundsicherung ==> trotzdem teuerstes Heim)? Kann ich selbst auf die Suche nach einem günstigen Heimplatz gehen? Müsste das Amt selbst schauen, dass er in ein günstigeres Heim kommt?
(Teilweise) Verwirkung
V ist seit Jahrzehnten spielsüchtig, ging sogar noch bis zu seinem Schlaganfall täglich ins Wettbüro. Dazu habe ich dem SHT bisher Kopien von Selbstsperrungen beim Casino vorgelegt und angeboten, Zeugenaussagen zu liefern. Das reicht dem Sozialamt nicht. Ausserdem gilt Spielsucht als Krankheit und dafür kann ja V nichts… Aber anscheinend war V deswegen vor ca. 40 Jahren auch mal bei einem Arzt und hat eine Therapie abgelehnt. Arzt ist schon lange tot, dh. ich bekomme maximal eine Aussage von V und seiner ersten Ehefrau.
Ich habe leider zu Spielsucht + abgelehnte Therapie kein Urteil gefunden. Ich gehe davon aus, dass SHT auch das ablehnt. Wie schätzt ihr das ein, wenn man dazu nur Zeugenaussagen hat? Keine Kontoauszüge, nix vom Arzt.
Laut SHT kann es nur auf komplette Verwirkung prüfen. Eine teilweise Verwirkung, wie ich es bei Urteilen gesehen habe, geht nur vor Gericht. Stimmt das oder könnte auch SHT sich direkt mit mir zB auf 70% einigen? Geht mir momentan nur darum, die Aussage vom SHT zu prüfen.
Der Rest erst Mal der Vollständigkeit halber, falls Verwirkung abgelehnt wird.
Bis zum heutigen Tag keine Offenlegung der Finanzen gegenüber SHT.
Ich bin Angestellter, 41 Jahre alt, Jahresbrutto ca. 90.000 €, über die letzten 12 Monate inklusive Weihnachtsgeld und Bonus 4911€ netto. (enthält PKV Anteil vom Arbeitgeber)
Meine Frau ist Beamter(Bund), 39 Jahre, Jahresbrutto ca. 110.000 €, macht aktuell ca. 5.300 netto + KindergeldSteuerklasse 4/4Wir haben 2015 für 420k€ ein Reihenendhaus gekauft, 183 qm Wohnfläche, In der Wohnfläche enthalten eine 28qm Einliegerwohnung, die wir momentan selbst renovieren. Es gibt 2 Kinder, < 1 Jahr und 7 Jahre.
Vermögens-/ weitere Einkommenssituation:
Ich habe ca. 300k€ auf verschiedenen Konten (Bargeld + Aktien),
Meine Frau ca. 60k€ Bargeld
Wohnvorteil 860€ (Pauschalwert Unterhaltspflichtiger: 480€, Pauschalwert Ehegatte: 380€)
2 Autos zusammen max. 10k€
An hoffentlich abzugsfähigen Posten habe ich bisher Folgendes:
Hort für älteres Kind 201€
Haus (Zins+Tilgung) 1870€ (20 Jahre Volltilger, bisher mit 5% (18k€) Sondertilgung/Jahr))
Meine PKV 510€
Frau + 1 Kind PKV 320€
Berufs Bed Aufwend. M 187€ 17km
Berufs Bed Aufwend. F 1000€ doppelte Haushaltsführung, meine Frau arbeitet 2-3 Tage die Woche 600km weit weg (BahnCard 100, Miete,…)
Unterhalt 2 Kinder 883€ Werte aus Düsseldorfer Tabelle
Wenn man das auf http://www.n-heydorn.de/elternunterhalt.html eingibt, erhält man eine Leistungsfähigkeit von 863€. Mir ist klar, dass das nur ein Richtwert ist und der SHT bei der ersten Berechnung eher mit dem doppelten oder noch mehr rechnet.
Viele Grüsse
mwa