Hallo,
ich möchte den KU für mein Kind berechnen und stelle mir die Frage, welche Teile des Nettoeinkommens bereinigt werden. Dazu ein fiktives Beispiel:
- Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit: € 2000,- pro Monat
- Nettoeinkommen aus Kapital (d.h. Zinsen, Dividenden unter Berücksichtigung Freibetrag und nach Abzug Kapitalertragssteuer): € 100,- pro Monat (gemittelt aus den letzten 12 Monaten)
- Steuerrückzahlung: € 20,- pro Monat (gemittelt aus vergangener Abrechnung)
Dazu habe ich folgende Fragen:
- Frage: Wird die 5%-Regel auf die € 2000,- aus Erwebstätigkeit angewendet und die € 120,- aufaddiert (€ 1900,- + € 120,- = € 2020,-) oder auf die € 2120,- des gesamten Nettoeinkommens angewendet (= € 2014,-). Die Zahlen sind fiktiv und in der Realität macht es einen größeren Unterschied
- Frage: Welcher Zeitraum wird für die Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens in der Regel herangezogen (letztes Kalenderjahr, gleitend vor Start Unterhaltszahlungen)?
- Frage: Wirken sich Steunernachzuahlungen einkommensmindernd aus?
- Frage: Wirken sich Steuererstattungen einkommenserhöhend aus (im obigen Beispiel wurde das angenommen)?
- Frage: Wirken sich Gewinne aus Aktienverkäufen einkommenserhöhend aus, auch wenn diese für die Zukunft nicht planbar sind? Annahme ist hier ein Laie, der Aktiengeschäfte nicht professionell betreibt, sondern eine Altersvorsorge aufbauen möchte.
- Frage: Wirken sich Verluste aus Aktiengeschäften einkommensmindernd aus?
- Frage: Unter welchen Bedingungen kann der Unterhalt neu berechnet werden (vom JA), bspw. Gehaltseinbußen oder wenn Gewinne aus Aktiengeschäften angerechnet wurden und diese in den Folgejahren nicht wiederholt werden können?
Vielen Dank,
holeshot