Hallo Forumsmitglieder,
UHP streitet mehrere Jahre mit SHT über die Rechtmäßigkeit bezüglich der Höhe des geforderten EU.
UHB wird durch Lottogewinn vermögend und kann ab diesem Zeitpunkt die Kosten der Heimunterbringung selber bestreiten (das heißt, die Unterhaltsverpflichtung entfällt).
Ist der SHT nach dem Zeitpunkt (ab dem die Unterhaltsverpflichtung wegfällt) noch legitemiert komplett neue Unterlagen (Gehaltsmitteilung, etc. ) für den Zeitraum davor zu fordern oder hätte er dieses zu einem Zeitpunkt machen müssen, zu dem die Unterhaltspflicht noch bestand?
Ich kann in der Literatur dazu keine Aussage finden.
Gruß Pesionär