Scheidung Trennungsjahr

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Scheidung. Meine Frau und ich waren schon 1,5 Jahre getrennt und wollten es danach, auch wegen unserem Kind nochmal versuchen. Die ist wieder in unser gemeinsames Haus zurück gekommen. Jetzt, ein halbes Jahr später stellen wir beide fest, dass es nicht mehr klappt. Sie hat eine neue Wohnung. Müssen wir, auch wenn der einvernehmliche Wunsch zur Scheidung da ist nochmal ein Trennungsjahr abwarten?
    Es gibt schon eine Scheidungsfolgevereinbarung. Ich übernehme das Haus und den Kredit und bleibe auch im Ahaus wohnen. Unser Sohn bleibt bei ihr angemeldet, kann aber gederzeit zu mir kommen. Sie ist Selbstständig als Friseurin. Wie sieht es da noch mit Unterhalt aus?
    Gibt es eine beschleunigte Scheidung?

  • Hallo,


    Kindesunterhalt musst du natürlich zahlen.


    Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung beschlossen werden


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Wenn ihr euch beide einig seid, kann den Trennungszeitpunkt doch eh keiner kontrollieren. Ich war bis zum einreichen der Scheidung gerade mal 1,5 Monate ausgezogen. Bei Gericht haben wir angegeben das das Trennungsjahr bereits in der gemeinsamen Wohnung statt gefunden hat. Zudem beginnt meines Wissens bei einem Versöhnungsversuch das Trennungsjahr nicht von neu. Anwalt fragen.

  • Hallo Samsad,


    In deinem Fall hätte allerdings eine Nachforderung des Finanzamt kommen können.


    Steuerklasse muss im darauffolgenden Jahr der Trennung geändert werden.


    edy

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