Kindesunterhalt im BFD?

  • Hallo,


    Ich möchte ausziehen habe aber dafür zu wenig Geld und frage mich jetzt ob ich recht auf Kindesunterhalt habe und wie ich das beantrage? ?(


    Erstmal paar Infos zu meiner Person:
    Ich bin 17 Jahre alt und werde am 01.12 18 Jahre alt.
    Ich habe den Realabschluss mit Qualifikationvermerk bestanden.
    Momentan absolviere ich ein BFD da ich leider keinen Ausbildungsplatz als Anwendungsentwickler bekommen habe.
    Für 2019 werde ich mich erneut für eine Ausbildungsplatz als Anwendungsentwickler anmelden.
    Im BFD arbeite ich in der Bludspende Abteilung, dort muss ich die ganze Zeit Daten von den Spendern im Computer eintragen. :thumbsup:
    Im BFD bekomme ich insgesamt 400€ (davon sind 200€ als Taschengeld deklariert).
    Ich habe noch kein/e Ausbildung, Studium oder sonstiges abgeschlossen.


    Habe ich recht auf Kindesunterhalt?
    Mein BFD hat ja leider nur wenig mit meiner danach kommende Ausbildung zutun (oder doch nicht so wenig?).
    Ich musste aber ein BFD machen da ich noch 17 bin und damit Schulpflichtig und direkt mit der Ausbildung konnte ich nicht anfangen da ich mich zu spät für eine Ausbildung entschieden habe.


    Hoffe auf hilfreiche Antworten.


    MfG Notox

  • Hi Notox,


    nach meiner Einschätzung langt das nicht, um einen Unterhaltsanspruch zu begründen. Es geht nicht darum, ob der Freiwilligendienst evtl. auch für eine spätere Ausbildung sinnvoll ist, es geht darum, ob die im Freiwilligendienst erworbenen Kenntnisse für die spätere Ausbildung erforderlich sind. Und das ist bei dir nicht der Fall.


    Du solltest mal abchecken, ob sich dein "Gehalt" bei auswärtiger Unterbringung erhöht, oder aber ob es Wohngeld gibt. Und mal sauber rechnen, was ein eigener Haushalt so kostet. Mit Kaution, Einrichtung u.s.w.


    Noch ein Hinweis: man meldet sich nicht für einen Ausbildungsplatz an, man bewirbt sich. Und das solltest du jetzt schleunigst tun. Richtig professionell. Und nicht nur bei einem möglichen Ausbilder, sondern bei vielen. Und zwar jetzt. Die Auswahlverfahren in den Firmen laufen nämlich teilweise schon. Nicht, dass du wieder Termine verpennst. Und vielleicht auch unter diesem Gesichtspunkt mal die eigene Wohnung überdenken. Du weisst doch gar nicht, wohin es dich in einigen Monaten verschlägt.


    Herzlichst


    TK

  • Dankeschön für die Antwort timekeeper,


    das mit der Wohnung/Apartment werde ich noch mal überdenken da mein bedarf anscheinend „nur“ bei 735€ liegt.
    Das man sich bewirbt und nicht anmeldet ist mir bewusst, mir ist nur das Wort nicht in dem Moment eingefallen^^


    MfG Notox