UVG und Unterhaltsdifferenz

  • Mich würde mal folgendes interessieren:


    der Vater wurde in 01/2018 zu einer Zahlung von 417 € mtl./ Unterhalt verpflichtet und leistet diese nicht. Unterhaltsvorschuss bekomme ich nach Abzug Kindergeld 273 € seit 07/ 2017. Macht zusammen 460 €. Würde der Vater seinen Unterhalt zahlen und ich zusätzlich das Kindergeld erhalten, würde ich mtl. 611 € bekommen. Macht eine Differenz von 151 €. Baut der Kindesvater diese Summe als Schulden bei mir auf (und das UVG beim Staat) oder verliere ich durch Erhalt des UVG meinen Anspruck auf diese Differenz?

  • Hallo Caja,


    Durch was wurde der Vater zur Zahlung verpflichtet?


    Gerichtsbeschluss? Titel? Jugendamtsurkunde?


    Warum lässt du nicht vollstrecken/pfänden ?




    edy

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  • Der Unterhalt wurde ihm über die Beistandschaft mitgeteilt. Pfänden brachte nix, da "angeblich" nichts vorhanden ist. Mitte 2017 wurde schonmal eine Sicherungshypothek auf sein Grundstück eingetragen. Meine Frage zielt nämlich daingehend ab, ob ich weiterhin Anspruch auf die Differenz habe, denn dann würde ich die Sicherungshypothek ggf. anpassen lassen. Bzw. weiss ich nicht, ob das Jugendamt (Beistandschaft) da überhaupt nochmal nachhakt.
    Eine Unterhaltsurkunde liegt auch vor

  • Hallo,


    wenn eine Unterhaltsurkunde vorliegt solltest du von Zeit zu Zeit ( ca. alle 2 Jahre)


    einen Vollstreckungsversuch unternehmen.


    Dadurch würden dir für die letzten 3 Jahre des in der Urkunde stehenden Betrag zustehen.


    Hier könnte man den Pfändungsfreibetrag runtersetzen.


    edy

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  • Ok erstmal vielen Dank für die Antworten.


    Wenn ich es richtig verstehe, bleiben trotz UVG Leistungen die darüber hinausgehen Verpflichtungen weiterhin bestehen?